Erfolgsmodell ePA: Die elektronische Patientenakte bietet immer mehr praktischen Nutzen für Patienten, Ärzte und Krankenversicherungen. Patienten werden besser informiert und behalten den Überblick. Diverse Abläufe im Gesundheitswesen werden effizienter. Foto: Andrea Gaitanides/stock.adobe.com

AOK zur ePA: Digitale Angebote mit erkennbarem Nutzen ausbauen

Im Gesundheitswesen finden digitale Anwendungen immer weitere Verbreitung, doch der Nutzen sollte dabei klar im Fokus stehen. Digitalisierung kann die Versorgung verbessern und Abläufe im Gesundheitswesen effizienter machen – vorausgesetzt, die Anwendungen sind verständlich, sicher und einfach zugänglich, betont der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. Der neue elektronische Medikationsplan in der ePA und digitale Verwaltungsangebote der GKV zeigen, wie Versicherte konkret profitieren können.

Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte

Seit Mitte Juli steht in der elektronischen Patientenakte (ePA) eine neue Funktion zur Verfügung: Patienten, die mindestens drei ärztlich verordnete Medikamente einnehmen, haben Anspruch auf einen elektronischen Medikationsplan (eMP). Dieser wird schrittweise in die Versorgung eingeführt und soll ab Herbst allen betroffenen Versicherten zur Verfügung stehen.

Ärzte können darin Angaben zu den verordneten Medikamenten sowie Hinweise zur Dosierung und Einnahme hinterlegen. Der Plan soll den bisherigen Medikationsplan auf Papier ergänzen beziehungsweise ersetzen und dazu beitragen, mögliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln besser zu erkennen.

Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes zeigt, dass viele Versicherte die neue Funktion grundsätzlich positiv bewerten. 90 Prozent der Befragten finden die Regelung zum elektronischen Medikationsplan sehr gut oder eher gut. 89 Prozent befürworten, dass Ärzte die eingenommenen Medikamente und Dosierungen einsehen können. 85 Prozent stimmen der Aussage zu, dass der eMP die Sicherheit erhöhen kann, wenn pflegende Angehörige bei der Medikamenteneinnahme unterstützen.

Anwendungen an Bedürfnisse der Nutzer ausrichten

„Der elektronische Medikationsplan wertet den Nutzen der ePA deutlich auf und zeigt, dass Digitalisierung im Gesundheitswesen einen echten Mehrwert für die Versicherten haben kann“, sagt Frank Firsching, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern auf Versichertenseite und Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. Entscheidend sei, dass technische Neuerungen einen konkreten und nachvollziehbaren Nutzen hätten.

Dass Zustimmung nicht selbstverständlich ist, zeigt ein weiteres Ergebnis der Befragung: Mit 80 Prozent fällt die Zustimmung zu einem möglichen Einblick von Apothekern in den Medikationsplan geringer aus. Für Firsching macht das deutlich, dass digitale Anwendungen konsequent an den Bedürfnissen der Versicherten ausgerichtet und ihre Funktionen verständlich erklärt werden müssen. „Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein“, betont er. Sie müsse mit den Interessen der Versicherten und den Belangen der gesetzlichen Krankenversicherung im Einklang stehen.

„Digitalisierung besteht nicht allein darin, neue Anwendungen bereitzustellen. Entscheidend ist auch, unnötige Zugangshürden abzubauen.“
Frank Firsching
, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern (Versichertenseite) und Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes

Einfachere Zugänge schaffen

Ob digitale Anwendungen tatsächlich genutzt werden, hängt auch davon ab, wie einfach der Zugang gestaltet ist. Seit Mitte Juni bietet die AOK ihren Versicherten deshalb eine weitere, rein digitale Möglichkeit an, sich für die elektronische Patientenakte „AOK Mein Leben“ zu identifizieren. Versicherte können sich jetzt auch per Personalausweis oder Reisepass und Smartphone für den Zugang identifizieren – ohne Verwendung einer PIN oder Vor-Ort-Identifikation in einer Postfiliale.

„Das Beispiel zeigt: Digitalisierung besteht nicht allein darin, neue Anwendungen bereitzustellen. Entscheidend ist auch, unnötige Zugangshürden abzubauen“, unterstreicht Firsching. Anwendungen müssten verständlich, nutzerfreundlich und möglichst barrierearm gestaltet sein. Zugleich brauche es Informationen und Unterstützung für Menschen, die digitale Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, betont Firsching.

Wenig Infos zur ePA beim Arztbesuch

Beim Informationsstand zur ePA sieht Dr. Bernd Vogler, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auf Arbeitgeberseite und ebenfalls Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, noch Verbesserungsbedarf. „Weniger als die Hälfte der Befragten gab in der Forsa-Umfrage an, sich insgesamt gut über die ePA informiert zu fühlen. Lediglich zwölf Prozent waren bei einem Arztbesuch auf das Thema angesprochen worden“, erläutert Vogler.

„Das zeigt, dass die Akteure im Gesundheitswesen noch mehr tun können, um das Thema ePA präsenter zu machen“, sagt Vogler. Ein höherer Informationsstand könne dabei helfen, Vorbehalte abzubauen. Die Erfahrungen mit der ePA ließen sich, so Vogler, auch auf andere digitale Angebote übertragen: „Technische Lösungen allein reichen nicht aus. Versicherte müssen wissen, wie die Anwendungen funktionieren und welchen Nutzen sie ihnen im Alltag bringen.“

Mehr als die elektronische Patientenakte

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens reicht weit über die ePA hinaus. Einen weiteren Bereich bilden digitale Verwaltungsangebote der Krankenkassen. Über das Onlineportal und die App „Meine AOK“ können Versicherte beispielsweise Kinderkrankengeld beantragen, ihre elektronische Patientenquittung einsehen oder eine Mitgliedsbescheinigung anfordern.

Solche Angebote können den Kontakt mit der Krankenkasse vereinfachen und Bearbeitungswege verkürzen. Versicherte können viele Anliegen unabhängig von Öffnungszeiten erledigen. Gleichzeitig lassen sich Verwaltungsprozesse stärker digital abwickeln und Beschäftigte von wiederkehrenden manuellen Arbeitsschritten entlasten. Dies wäre nach Ansicht Voglers auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutsam.

„Werden Anträge und Bescheinigungen digital übermittelt und verarbeitet, können Abläufe zwischen Versicherten, Betrieben und Krankenkassen effizienter gestaltet werden.“
Dr. Bernd Vogler
, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Arbeitgeberseite) und Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes

Ein bloßes Bereitstellen zum Download reiche demgegenüber nicht aus und führe zu erheblichem Mehraufwand.

Wie Digitalisierung auch innerhalb einer Krankenkasse Prozesse verändern kann, zeigt das AOK-Digitalisierungszentrum in Koblenz, das vor zwei Jahren eröffnet worden ist. Dort kann die gesamte Eingangspost der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zeitnah und umfassend digital erfasst und für die weitere Bearbeitung bereitgestellt werden. Dadurch sollen Informationen schneller verfügbar sein und Arbeitsabläufe für die Beschäftigten vereinfacht werden. „Solche Projekte zeigen: wir gestalten die digitale Transformation aktiv mit und sind Vorreiter in Sachen Digitalisierung“, betont Vogler.

Den Nutzen zum Maßstab machen

Elektronischer Medikationsplan, Onlineportal oder digitalisierte Postbearbeitung: Die Beispiele zeigen unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten digitaler Technik. Sie kann Versicherte bei ihrer medizinischen Versorgung unterstützen, den Zugang zu Leistungen vereinfachen und Verwaltungsabläufe effizienter gestalten.

Für Firsching und Vogler ist entscheidend, Digitalisierung nicht allein nach der Zahl neuer Anwendungen zu bewerten. Maßstab müsse sein, ob sie die Versorgung und den Service für Versicherte verbessert, Beschäftigte entlastet und zu effizienteren Abläufen im Gesundheitswesen beiträgt.    pm/AOK