Das Bundeskabinett hat dem Digitalgesetz (GeDIG) zugestimmt. Es erweitert die Auswertungszwecke zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken. Damit sei ein Schritt hin zu einer stärker präventionsorientierten Versorgung gemacht, hebt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, hervor.
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