Patienten loben verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte durch Ärzte

Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Ärzte in Praxen und Kliniken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und Dokumente wie Arztbriefe oder Laborbefunde dort zu speichern. Laut einer vom AOK-Bundesverband beauftragten forsa-Befragung befürwortet eine große Mehrheit der gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland (83 Prozent) diese Regelung zur verpflichtenden Befüllung, nur 14 Prozent lehnen sie ab. Allerdings zeigt die Befragung nach wie vor viel Informationsbedarf beim Thema ePA.