
Das neue Digitalgesetz (GeDIG) soll Abläufe vereinfachen, Gesundheitsdaten besser als bisher für Forschung und Versorgung nutzbar machen, die Telematikinfrastruktur stärken und die elektronische Patientenakte (ePA) weiter ausbauen. Damit erhalten Versicherte einen ergänzenden digitalen Zugang zur Versorgung und können einfacher durch zentrale Schritte ihres Versorgungspfades navigieren. Foto: InfiniteFlow/stock.adobe.com
AOK-Chef Bauernfeind: Digitalgesetz stärkt Kranken- und Pflegekassen bei der Prävention für Versicherte
Das Bundeskabinett hat dem Digitalgesetz (GeDIG) zugestimmt. Es erweitert die Auswertungszwecke zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken. Damit sei ein Schritt hin zu einer stärker präventionsorientierten Versorgung gemacht, hebt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, hervor.
Weiterer Schritt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens
„Deutschland bleibt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Mitte Juli im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) soll Abhilfe schaffen und Abläufe vereinfachen, Gesundheitsdaten besser als bisher für Forschung und Versorgung nutzbar machen, die Telematikinfrastruktur stärken und die elektronische Patientenakte (ePA) weiter ausbauen. In den Apps der gesetzlichen Krankenkassen können künftig zentrale Elemente des Versorgungspfades – von der Ersteinschätzung über die Terminvermittlung bis zur elektronischen Überweisung – gebündelt werden“, sagt Johannes Bauernfeind.
Der Vorteil: „Damit erhalten Versicherte einen ergänzenden digitalen Zugang zur Versorgung und können einfacher durch zentrale Schritte ihres Versorgungspfades navigieren. Zugleich bereitet das GeDIG den technischen Unterbau für das geplante Primärversorgungssystem vor.“
Höhere Lebenserwartung, mehr Lebensjahre mit Gesundheitsproblemen
„Aktuelle Studien zeigen, dass die Lebenserwartung in Deutschland wieder gestiegen ist, jedoch auch die Lebensjahre mit gesundheitlichen Einschränkungen. Besonders positiv ist deshalb die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen. Das Gesetz erweitert die Auswertungszwecke, stellt die Informationspflichten der Kassen klar und ermöglicht mit dem Einverständnis der Versicherten die Auswertung von Daten aus der elektronischen Patientenakte“, zeigt der Südwest-AOK-Chef auf.
Der Vorteil: „Damit wird ein Schritt hin zu einer stärker präventionsorientierten Versorgung gemacht: Gesundheitsrisiken können früher erkannt, Präventionsangebote gezielter angeboten und damit ein Beitrag zu mehr gesunden Lebensjahren geleistet werden.“

Krankenkasse als Präventionspartner
Gegenwind für das Digitalgesetz kontert Johannes Bauerfeind: „Mehrere Ärzteorganisationen, insbesondere der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband bewerten die erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen zur Nutzung und Auswertung von Gesundheitsdaten sehr kritisch. Sie sehen keine Rolle der Krankenkassen in der Versorgung und Beeinträchtigungen der ärztlichen Verantwortung sowie des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Diese Einschätzung teile ich überhaupt nicht – auch nicht in der Tonalität. Die geplanten neuen Regelungen führen zu keiner Verlagerung medizinischer Verantwortung auf die Krankenkassen. Die ärztliche Diagnose, Therapieentscheidung und persönliche Beratung bleiben weiterhin Kern der ärztlichen Tätigkeit.“
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg setzt auf eine erfolgreiche, weiterentwickelte, verbesserte Partnerschaft: „Vielmehr geht es darum, die bereits heute bestehende Rolle der Krankenkassen als Partner in Prävention und Versorgung durch eine bessere Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten weiterzuentwickeln. Mit Einwilligung der Versicherten können Gesundheitsrisiken früher erkannt, Präventionspotenziale besser genutzt und Versicherte gezielter bei der Inanspruchnahme geeigneter Angebote unterstützt werden. Gerade bei chronischen Erkrankungen und vermeidbaren Versorgungslücken liegt darin eine große Chance für eine frühzeitigere und bessere Versorgung.“
Bauernfeinds Fazit: „All das sind wesentliche Weichenstellungen – auch für ein zukünftiges Primärversorgungssystem und für den gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraum.“ pm