
„Nichtraucher werden – das ist der sicherste Weg, das Risiko f apen unbedenklich ist“, betont Justin Onyechi, Experte für Suchtfragen im KKH-Präventionsteam. Das gilt auch für andere Krebsarten wie Mundhöhlen-, Kehlkopf-, Luftröhren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs sowie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Foto: Viktor – KI-generiert/stock.adobe.com
Weltnichtrauchertag: Trotz Krebsrisiko steigt die Zahl der Tabaksüchtigen in Baden-Württemberg
Rauchen gilt als der größte vermeidbare Risikofaktor für Lungenkrebs. Aber auch andere schwere Erkrankungen können Folge des Nikotingenusse sein. Dennoch ist die Zahl der Tabaksüchtigen in Baden-Württemberg weiter gestiegen. Kleiner Trost: Beim Anteil an Tabaksüchtigen ist der Südwesten glücklicherweise noch das Schlusslicht im Vergleich der Bundesländer.
Laut Daten, die die KKH Kaufmännische Krankenkasse zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2026 ausgewertet hat, sind 2024 hochgerechnet rund 717.500 Menschen im Südwesten wegen Tabakabhängigkeit, Entzugserscheinungen, eines akuten Tabakrauschs oder weiterer psychischer Probleme aufgrund von Tabak medizinisch behandelt worden. Das entspricht 64 von 1000 Einwohnern und einem Plus gegenüber 2014 von fast 41 Prozent. Damit liegt Baden-Württemberg knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 43 Prozent. Den mit gut 87 Prozent größten Anstieg von 2014 auf 2024 verzeichnet die KKH in Sachsen-Anhalt, das geringste Plus mit gut 23 Prozent in Hamburg.
Mit Blick auf den Anteil an Tabaksüchtigen bildet Baden-Württemberg 2024 zusammen mit Hessen mit jeweils 64 Fällen pro 1000 Einwohnern das erfreuliche Schlusslicht. In Berlin und Sachsen-Anhalt hingegen sind im genannten Jahr mit jeweils 93 beziehungsweise 92 von 1000 Einwohnern die meisten Starkraucher ambulant oder stationär behandelt worden. Bundesweit lag die Zahl der Betroffenen bei 74 von 1000.
Lieber dampfen statt qualmen?
Die Wahrscheinlichkeit, an einem Lungentumor zu erkranken, ist bei Rauchern um ein Vielfaches größer als bei Nichtrauchern. Das hohe Risiko ist auf die zahlreichen Stoffe im Zigarettenrauch zurückzuführen, die entweder nachgewiesenermaßen Krebs verursachen oder im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen. Das Risiko steigt vor allem mit der Dauer des Rauchens und der Menge der Zigaretten. Darüber hinaus kommt es darauf an, wie tief Raucher inhalieren und wie häufig sie an einer Zigarette ziehen. Auch wer den Rauch nur passiv einatmet, läuft Gefahr, an Krebs zu erkranken. Stattdessen also lieber dampfen statt qualmen?
„Die Tatsache, dass der Dampf von E-Zigaretten weniger Schadstoffe enthält als Tabakrauch, bedeutet nicht, dass das Vapen unbedenklich ist“, betont Justin Onyechi, Experte für Suchtfragen im Präventionsteam der KKH. Aufgrund fehlender Langzeitstudien lässt sich das Krebsrisiko durch einen langjährigen Konsum von E-Zigaretten zwar noch nicht zuverlässig einschätzen, die KKH rät dennoch davon ab. Auch im Dampf von E-Zigaretten wurden bereits schädliche und potenziell krebserregende Stoffe nachgewiesen.
Rauchstopp wirkt in jedem Alter
„Nichtraucher werden – das ist der sicherste Weg, das Risiko für Lungenkrebs zu verringern“, sagt Justin Onyechi. Das gilt auch für andere Krebsarten wie Mundhöhlen-, Kehlkopf-, Luftröhren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs sowie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Wichtig ist, den Tabakkonsum gänzlich zu stoppen, nicht nur zu reduzieren.“
Positive Effekte stellen sich dann bereits nach kurzer Zeit ein: Schon drei Tage nach der letzten Zigarette bessert sich die Funktion der Atemwege. Bereits eine Woche nach einem Rauchstopp sinkt der Blutdruck und etwa zwei Jahre danach hat ein Exraucher nahezu das gleiche Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen wie ein Nichtraucher. Bereits innerhalb einiger Jahre sinkt darüber hinaus das Erkrankungsrisiko für die meisten Krebsarten deutlich. „Was viele nicht wissen: Aufhören lohnt sich in jedem Alter. Selbst wer erst als über 60-Jähriger auf Zigaretten verzichtet, senkt das Risiko für Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen bereits innerhalb weniger Jahre erheblich“, appelliert der Experte.
Info
Die KKH bietet vielfältige Unterstützung zur Rauchentwöhnung an, unter anderem einen zertifizierten Präventionskurs von NichtraucherHelden, Zuschüsse zu weiteren selbst gewählten Präventionsprogrammen sowie eine neue Suchtbroschüre mit wichtigen Informationen rund um Suchtmittel wie Tabak. Langjährige, starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren können außerdem seit April 2026 einmal im Jahr eine kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (CT) in Anspruch nehmen. pm
Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg mit neuen Regeln vom 1. Juni an
Zum 1. Juni 2026 tritt das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, den Gesundheitsschutz weiter zu stärken, insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen und das bestehende Nichtraucherschutzrecht an gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis.
Wo künftig nicht mehr geraucht werden darf
Vom 1. Juni 2026 an gilt ein Rauchverbot insbesondere:
- in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
- auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
- an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs,
- auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe,
- sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.
Das Gesetz gilt künftig neben klassischen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt.
Wo Raucherbereiche weiterhin möglich sind
In bestimmten Bereichen sind Ausnahmen zulässig:
- In Zoos, Freizeitparks und Freibädern können klar abgegrenzte Raucherbereiche ausgewiesen werden.
- In der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen ist das Rauchen in gesonderten Rauchernebenräumen erlaubt. Der Zutritt ist dort allerdings ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Zudem muss bereits am Eingang deutlich auf vorhandene Rauchernebenräume hingewiesen werden.
- Bier-, Wein- und Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben zudem sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin zulässig.
Bußgelder bis zu Euro und 500 Euro im Wiederholungsfall
Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vulnerabler Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Schwangere vor den Gefahren des Passivrauchens verbessert werden. Gleichzeitig wurden im Gesetzgebungsverfahren auch praktische Erfahrungen aus dem Bürgerforum und der Verbändeanhörung berücksichtigt.
Für die Kontrollen sind die jeweils Verantwortlichen der Bereiche und Einrichtungen beziehungsweise die Ortspolizeibehörden zuständig. Verstöße gegen das Rauchverbot können durch die Ortspolizeibehörden künftig mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 500 Euro geahndet werden. Betreiber, die ihren Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten nicht nachkommen, müssen mit höheren Bußgeldern rechnen. pm