Die Lenkungssteuer für Tabak- und Nikotinproukte müsste laut der AOK-Bundesvorsitzenden Carola Reimen deutlich erhöht werden und die Gelder für Prävention und Therapien verwendet werden. Deutschland erhält in Sachen Raucherschutz im Europa-Vergleich bislang eher mangelhaft unterwegs. Foto: M. Schuppich/stock.adobe.com

AOK-Statement: „Höhere Lenkungssteuer auf alte und neue Tabak- und Nikotinprodukte ist unerlässlich“

Rauchen schadet nicht einfach nur der Gesundheit. Rauchen tötet. Die Liste der schweren Erkrankungen, die durch das Rauchen ausgelöst werden können, ist lang. Die Liste der staatlichen Maßnahmen, um das Rauchen einzudämmen, ist dagegen eher kurz. Mit Blick auf den Weltnichtrauchertag am 31. Mai veröffentlichen wir dazu ein persönliches Statement von Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes:

„Die aktuelle Drogenaffinitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit ist alarmierend: Nach zuletzt stagnierenden Raucherquoten unter Jugendlichen zeigt sich seit 2021 wieder ein Anstieg. Laut der Studie rauchte 2025 fast jeder Zehnte der 12- bis 17-Jährigen (9,6 Prozent). 2021 waren es noch 6,1 Prozent. Besonders auffällig: Vor allem Mädchen rauchen deutlich mehr als noch vor fünf Jahren. Der Anteil bei den Mädchen stieg von 6,4 Prozent im Jahr 2023 auf 9,3 Prozent im Jahr 2025.

Noch beunruhigender finde ich aber den Vormarsch des Vapens. Der Konsum von Mehrweg-E-Zigaretten nimmt noch deutlicher zu. Bei männlichen Jugendlichen ist der Anteil seit 2021 von 2,9 auf 6,7 Prozent gestiegen, bei weiblichen Jugendlichen von 1,8 auf 7,8 Prozent.

Tabakindustrie entwickelt immer wieder neue Wege in die Sucht

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Ein wesentlicher Grund sind Umgehungsstrategien der Tabakindustrie, die den klassischen Tabak durch trendige E-Zigaretten ersetzt und damit neue Einstiegs-Konstellationen schafft. Sogenannte Vapes verströmen ein frisches, ja beinahe harmloses Image, enthalten aber meist ebenfalls den Suchtstoff Nikotin. Hinzu kommen neue oral aufzunehmende Tabakprodukte, auch „Snus“ genannt, oder tabakfreie Nikotinbeutel, Nikotin-„Pouches“ genannt, durch die der Nikotinkonsum alltagstauglich gemacht wird.

Die Tabakindustrie arbeitet also längst an der Etablierung neuer Routinen des Rauchens. Dagegen muss Gesundheitspolitik konsequent vorgehen, um die Erfolge der vergangenen Jahre nicht wieder zu gefährden. Deshalb ist vor allem eine höhere Lenkungssteuer auf alte und neue Tabak- und Nikotinprodukte unerlässlich. Bei diesem Thema haben wir in Deutschland einen enormen Nachholbedarf. Während andere Länder mit größeren, zusammenhängenden Maßnahmen den Tabakkonsum effektiv eindämmen, setzt Deutschland eher auf kleine, schrittweise Veränderungen.

Deutschland tritt seit Jahren auf die Präventionsbremse

Das hat zuletzt auch unser Public Health Index PHI gezeigt, den wir Ende letzten Jahres gemeinsam mit dem Deutschem Krebsforschungszentrum veröffentlicht haben. Deutschland belegt hier eine Schlusslicht-Position unter den 18 untersuchten Ländern. Die Analyse zeigte auch, woran das liegt: zu niedrige Tabaksteuern, weiterhin erlaubte Werbung am Verkaufsort und lückenhafte Rauchverbote. 

Deutschland muss bei diesem Thema endlich handeln. Eine direkte Gelegenheit dazu bietet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem auch entsprechende Maßnahmen beschlossen werden könnten, die dann direkt dem Gesundheitswesen und der Präventionspolitik zugutekommen kommen und mittelfristig auch echte Präventionswirkung entfalten würden.

Ziel sollte es sein, schon im nächsten PHI mindestens zum Mittelfeld aufzuschließen. Zur Verdeutlichung: Mehrere europäische Länder arbeiten bereits an der ersten rauchfreien Generation, während wir noch das Rauchen im Auto bei Anwesenheit von Kindern erlauben. Wir haben noch viel aufzuholen.“   Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Foto: AOK-Bundesverband

Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg mit neuen Regeln vom 1. Juni an

Zum 1. Juni 2026 tritt das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, den Gesundheitsschutz weiter zu stärken, insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen und das bestehende Nichtraucherschutzrecht an gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis.

Wo künftig nicht mehr geraucht werden darf

Vom 1. Juni 2026 an gilt ein Rauchverbot insbesondere:

  • in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
  • auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
  • an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe,
  • sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.

Das Gesetz gilt künftig neben klassischen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt.

Wo Raucherbereiche weiterhin möglich sind

In bestimmten Bereichen sind Ausnahmen zulässig:

  • In Zoos, Freizeitparks und Freibädern können klar abgegrenzte Raucherbereiche ausgewiesen werden.
  • In der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen ist das Rauchen in gesonderten Rauchernebenräumen erlaubt. Der Zutritt ist dort allerdings ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Zudem muss bereits am Eingang deutlich auf vorhandene Rauchernebenräume hingewiesen werden.
  • Bier-, Wein- und Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben zudem sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin zulässig.

Bußgelder bis zu Euro und 500 Euro im Wiederholungsfall

Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vulnerabler Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Schwangere vor den Gefahren des Passivrauchens verbessert werden. Gleichzeitig wurden im Gesetzgebungsverfahren auch praktische Erfahrungen aus dem Bürgerforum und der Verbändeanhörung berücksichtigt.

Für die Kontrollen sind die jeweils Verantwortlichen der Bereiche und Einrichtungen beziehungsweise die Ortspolizeibehörden zuständig. Verstöße gegen das Rauchverbot können durch die Ortspolizeibehörden künftig mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 500 Euro geahndet werden. Betreiber, die ihren Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten nicht nachkommen, müssen mit höheren Bußgeldern rechnen.   pm