Aufatmen bei Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal: Mit dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz soll verhindert werden, dass es in Deutschland wieder zu Liefer- und Versorgungsengpässen bei lebenswichtigen Krebsmedikamenten kommt. Foto: Victor/stock.adobe.com

Neues Gesetz soll Versorgung mit Krebsmedikamenten sichern

Eigentlich dürfte es nicht passieren, dass es Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten gibt. Die Realität sieht anders aus. Deshalb hat der Bundestag das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet.

Es enthält unter anderem eine verlängerte Bevorratungspflicht für patentfreie Krebsmedikamente und ein Frühwarnsystem für Lieferengpässe. Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, und die Organisationen der Krebs-Selbsthilfe begrüßen die Maßnahmen. Sie können Versorgungsengpässe verhindern und das Vertrauen der Krebspatientinnen und -patienten in die Sicherheit der Arzneimittelversorgung stärken, wie das DeutschesGesundheitsPortal (DGP) meldet.

Bei Tamoxifen und Calciumfolinat wurde es knapp

Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Vor allem die Engpässe bei dem Brustkrebsmedikament Tamoxifen und bei Calciumfolinat, einem Medikament zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, hatten große Unsicherheit ausgelöst. Bei diesen beiden Arzneimitteln war die Versorgung zusätzlich durch Hamsterkäufe erschwert worden. Jeweils nach Bekanntwerden der Lieferengpässe hatten Apotheken, aber auch Betroffene, damit die bereits knappen Reserven weiter reduziert.

Frühwarnsystem und längere Bevorratung

Das am 23. Juni 2023 vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung verabschiedete ALBVVG enthält ein Paket unterschiedlicher Maßnahmen. Für Krebsmedikamente sind drei Regelungen von besonderer Bedeutung:

  • Verlängerung der Pflicht zur kontinuierlichen und versorgungsnahen Bevorratung von patentfreien Arzneimitteln für sechs Monate,
  • Etablierung eines Frühwarnsystems für drohende, versorgungsrelevante Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
  • Diversifizierung der Lieferketten bei Antibiotika.

Auch Versorgung mit Antibiotika ist schwierig

Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, und die Organisationen der Krebsselbsthilfe begrüßen diese Maßnahmen. Die nun vorgesehene Bevorratung von unverzichtbaren Arzneimitteln über sechs Monate hätte den Versorgungsengpass bei Tamoxifen verhindert.

Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des Hauses der Krebs-Selbsthilfe in Bonn: „Krebspatientinnen und -patienten haben große Angst, dass ihr vielleicht lebensrettendes Medikament auf einmal nicht mehr verfügbar ist. Das Wissen um einen sicheren Vorrat kann das Gefühl der Sicherheit wiederherstellen.“ Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, begrüßt auch die neuen Regelungen zu Antibiotika: „Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen einer intensiven Krebstherapie. Die sichere Versorgung mit Antibiotika, auch mit Reserveantibiotika für resistente Erreger, ist für die supportive Therapie im ambulanten und im stationären Bereich unverzichtbar.“

Nicht alle Vorschläge berücksichtigt

Allerdings weisen die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften auch darauf hin, dass nicht alle im Vorfeld diskutierten Vorschläge in das Gesetz aufgenommen wurden. Dazu gehören nachhaltige Maßnahmen für kurze Lieferketten und die Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen über die Antibiotika hinaus. Die nächsten Monate müssen zeigen, ob die jetzt beschlossenen Regelungen ausreichend und wirksam sind.    DGP