
Das Kinderbettchen steht schon im Kinderzimmer, aber es bleibt ungenutzt – wenn bislang Frauen vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verloren haben, mussten sie sich nach der Fehlgeburt aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Oftmals ohne Garantie, diese auch zu bekommen. Das ändert sich nun ab dem 1. Juni. Foto: Keiko/stock.adobe.com
Gestaffelter Mutterschutz tritt in Kraft: Neues Frauenrecht für Schwangere nach einer Fehlgeburt
Nach einer Petition und einem drei Jahre langen Einsatz einer betroffenen Mutter tritt am Sonntag, 1. Juni 2025 der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Damit haben nun Frauen, die ein Kind verlieren, Anspruch auf einen freiwilligen gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals orientiert sich der Mutterschutz damit alleine an der Schwangerschaft der Frau, nicht an der Lebensfähigkeit des Kindes und stellt so die Frau in den Fokus.
Verabschiedet wurde das Gesetz am 30. Januar 2025 im Bundestag nach dem beharrlichen Engagement der Autorin Natascha Sagorski, die 2022 eine Petition dazu gestartet hatte.
Die neue Staffelung im Überblick:
• Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf zwei Wochen freiwilligen Mutterschutz
• Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf sechs Wochen freiwilligen Mutterschutz
• Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf acht Wochen freiwilligen Mutterschutz
Jede dritte Frau ist betroffen – potenziell also 14 Millionen Frauen
Schätzungen besagen, dass im Schnitt jede dritte Frau eine Fehlgeburt erlebt, dieses neue Gesetz betrifft also sehr viele Frauen und Familien. Potenziell sind das circa 14 Millionen Frauen. Sagorski selbst erlitt eine Fehlgeburt und bekam von der behandelnden Ärztin statt einer Krankschreibung die Aufforderung, am nächsten Tag wieder arbeiten zu gehen.
Seit 2022 setzt sich die Autorin und zweifache Mutter nun für eine Gesetzesänderung ein, sprach mehrfach im Bundestag und in verschiedenen Landesparlamenten, war sehr präsent in den bundesweiten Medien, startete die Kampagne „Leere Wiege – Volle Arbeitskraft“ und platzierte eine 2,5 Meter hohe leere Wiege vor dem Bundestag. Sie zog mit anderen Frauen vors Bundesverfassungsgericht und fuhr monatlich von München nach Berlin. Trotz des Regierungs-Aus ließ Sagorski nicht locker und konnte letztlich alle demokratischen Parteien von einem Ja zum gestaffelten Mutterschutz überzeugen.
Ein neues Frauenrecht, von dem alle erfahren sollen
„Ich bin sehr froh und dankbar, dass betroffene Frauen den Mutterschutz nun endlich in Anspruch nehmen können. Immer wieder haben mich in den letzten Monaten Nachrichten von Frauen erreicht, die Fehlgeburten, aber eben noch keinen Anspruch auf Mutterschutz hatten. Das wird sich ab Sonntag ändern“, sagt die 40-jährige zweifache Mutter. Und: „Was jetzt besonders wichtig ist, dass möglichst viele Menschen von diesem neuen Recht erfahren. Wir haben nun drei Jahre lang für den gestaffelten Mutterschutz gekämpft, jetzt ist es wichtig, dass die Frauen ihr Recht auch kennen.“
Eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz steht bereits im Koalitionsvertrag, sie wird aber nicht bereits zum 1. Juni 2025 starten. Umso wichtiger ist es, dass auch in den Medien und sozialen Netzwerken die Kunde vom neuen gestaffelten Mutterschutz geteilt wird. pm