
Viel braucht es nicht, um Lachgas zu konsumieren: eine Kartusche, wie man sie zum Beispiel für Treibgas für Sahnespender benötigt, und einen Luftballon, um das eiskalt austretende Gas komfortabler einatmen zu können. Wo man solche kleinen Behälter gehäuft auf dem Boden findet, hat wahrscheinlich eine Lachgas-Party stattgefunden. Foto: ink drop/stock.adobe.com
Partydroge Lachgas: So gefährlich ist der kurze Kick wirklich – Bundesregierung reagiert
Silberne Kapseln auf dem Boden neben Kiosken oder Jugendtreffpunkten, Lachgas-Ballons in der Clubschlange, Großflaschen auf WG-Partys: Was vor wenigen Jahren kaum jemand kannte, gehört heute vielerorts zur Partyrealität. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene greifen zu Distickstoffmonoxid – Lachgas –, weil der Rausch billig, leicht verfügbar und vermeintlich harmlos ist. Ärzte sowie Bundesbehörden schlagen dagegen Alarm: Der Spaß kann mit irreversiblen Nervenschäden, Lähmungen oder sogar mit dem Tod enden.
Die Politik reagiert endlich
Mit dem Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) reagiert der Deutsche Bundestag auf die wachsende Gefährdung junger Menschen durch frei verfügbare Industriechemikalien wie Lachgas, GBL und BDO, die in den vergangenen Jahren zunehmend zu Rauschzwecken oder als sogenannte K.o.-Tropfen missbraucht wurden.
„Dort, wo buntes Lachgas in Automaten oder Spätis neben Süßigkeiten und E-Zigaretten verkauft wurde, haben Eltern, Ärztinnen und Ärzte sowie Lehrkräfte völlig zu Recht Alarm geschlagen. Zugleich wurde deutlich, dass GBL und BDO – häufig als K.o.-Tropfen eingesetzt – bislang nur unzureichend reguliert waren. Der zunehmende Missbrauch dieser Substanzen hat bundesweit zu erheblicher Sorge geführt. Gesundheitsorganisationen, Beratungsstellen und Elternvertretungen haben immer wieder auf die enormen Risiken besonders für Jugendliche und junge Erwachsene hingewiesen und klare gesetzliche Regeln eingefordert. Der unkontrollierte Verkauf über Automaten und Onlineplattformen sowie fehlende Altersbeschränkungen haben gezeigt, wie dringend eine umfassende Regulierung notwendig war“, sagt Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag.
Das Gesetz zur NpSG-Änderung könnte nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wohl Anfang 2026 gelten.
Was ist GBL und BDO?
GBL ist die Abkürzung für Gamma-Butyrolacton. GBL ist eine klare, farblose Flüssigkeit und wird als Lösungs- und Reinigungsmittel beispielsweise zur Nagellack- und Graffitientfernung verwendet. GBL wird im Körper rasch zu GHB umgewandelt. GHB ist die Abkürzung für Gammahydroxybuttersäure. Umgangssprachlich wird GHB als Liquid Ecstasy bezeichnet, obwohl die Wirkung und die chemische Zusammensetzung nicht mit der von MDMA (Ecstasy) zu vergleichen ist. GHB ist auch unter den Namen G-Juice, Liquid X und Soap bekannt. Die psychoaktive Wirkung von GBL und GHB ist identisch. Der Konsum von GBL oder GHB ist jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Anders als GHB unterliegt GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz.
Infos von Drugcom
BDO ist die Abkürzung von 1,4-Butandiol und ein wichtiges Zwischenprodukt der chemischen Industrie. Es dient als Ausgangsstoff für zahlreiche Folgeprodukte wie Polyester, Polyamide und Polyurethane. BDO gilt wie GHB als Vorläufersubstanz, die im Körper zu GHB umgewandelt wird.
Infos von Wikipedia
Für welchen Einsatzzweck wird Lachgas produziert?
Chemisch gesehen ist Lachgas ein farbloses Gas mit der Formel N₂O. Produziert wird es von großen Industriegasherstellern, die unterschiedliche Qualitäten anbieten: medizinisch für Kliniken und Zahnarztpraxen, lebensmitteltauglich für die Lebensmittelindustrie und technisch für industrielle Anwendungen.
Legale, sinnvolle Einsatzbereiche sind zum Beispiel:
- Medizin: In Narkose und Schmerztherapie, etwa bei Operationen, Geburten oder beim Zahnarzt.
- Lebensmittel: Als Treibgas in Sahnespendern und Sprühdosen – es sorgt für die locker-cremige Konsistenz und schützt vor Oxidation.
- Technik/Industrie: Als Oxidationsmittel im Motorsport, in der Chemieproduktion (etwa für Salpetersäure) und bei einzelnen Hightech-Prozessen.
Das Problem: Dieselbe Substanz, die in Klinik und Küche nützlich ist, wird in der Freizeit zweckentfremdet. Und dann meist ohne jede Kontrolle, Dosierung, Überwachung oder medizinische Absicherung.
So einfach kommen Jugendliche bisher an Lachgas
Bislang war Lachgas in Deutschland lange relativ einfach zu bekommen. Es wird zum Beispiel
- in Form kleiner Kapseln für Sahnespender verkauft,
- über Online-Shops und Versandhandel angeboten,
- teilweise sogar über Automaten oder in Spätis, Kiosken und Partyshops vertrieben,
- teils in großen Gasflaschen gehandelt, die eigentlich für Gastronomie oder Technik gedacht sind.
Viele Angebote richten sich offiziell an Einsatzzwecke in Gastronomie oder „Dekoration“, werden faktisch aber als Partydroge genutzt. Der geplante gesetzliche Rahmen soll künftig vor allem Kinder und Jugendliche besser schützen – etwa durch Verbote für den Verkauf an Minderjährige, Beschränkungen von Automaten und Versandhandel.
Was ist der kurze Kick am Lachgas-Konsum?
Beim Inhalieren gelangt Lachgas sehr schnell über die Lunge ins Blut und von dort ins Gehirn. Die Wirkung setzt meist innerhalb von Sekunden ein und hält nur wenige Minuten an. Typisch beschrieben werden:
- ein Gefühl von Leichtigkeit und Euphorie,
- veränderte Wahrnehmung von Geräuschen und Raum (alles klingt „hallig“ oder verzerrt),
- Enthemmung, Kichern, Lachen,
- Benommenheit, Watte-Kopf, teils kurze Halluzinationen.
Pharmakologisch wirkt Lachgas vor allem als NMDA-Rezeptor-Antagonist im Gehirn. Es beeinflusst damit die Signalweiterleitung zwischen Nervenzellen und das Botenstoff-System, das auch beim Schmerzempfinden und bei der Stimmung eine Rolle spielt. Gleichzeitig kann es – besonders bei wiederholtem oder hohen Konsummengen – den Stoffwechsel von Vitamin B12 stören.
Der typische Lachgas-Rausch ist kurz:
- Onset: wenige Sekunden nach dem Einatmen
- Peak: nach 30 Sekunden bis etwa 2 Minuten
- Abklingen: meist innerhalb von 3 bis 5 Minuten, gelegentlich Nachwirkungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit
Weil der Effekt so kurz ist, neigen viele Konsumierende dazu, einen Ballon nach dem anderen zu inhalieren – genau das erhöht das Risiko für Sauerstoffmangel, Stürze und langfristige Nervenschäden deutlich.
Akute Nebenwirkungen, Vitamin B12 und Nervenschäden
Schon ein einzelner Rausch kann problematisch sein. Akute Risiken sind unter anderem
- Schwindel, Übelkeit, Erbrechen
- Gleichgewichtsverlust, Stürze, Unfälle mit Knochenbrüchen oder Kopfverletzungen
- Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel (Erstickungsgefahr, Herzrhythmusstörungen)
- Erfrierungen/Verätzungen an Lippen, Mund und Atemwegen bei direktem Einatmen aus der Metallkapsel oder Flasche
- Gefahr bei Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen – Auswirkungen sind kaum kalkulierbar
Im medizinischen Setting werden Sauerstoffzufuhr, Dosis und Dauer streng kontrolliert. In der Partyszene fehlt all das – genau das macht Lachgas als „Do-it-yourself-Narkose“ so heikel.
Besonders gefährlich ist regelmäßiger Konsum: Lachgas reagiert mit Vitamin B12 und macht es funktionell „unbrauchbar“. Vitamin B12 ist aber wichtig für
- den Aufbau und Schutz der Nervenhüllen (Myelin),
- die Blutbildung im Knochenmark.
Mögliche Folgen sind:
- Taubheitsgefühle, Kribbeln in Händen und Füßen
- Gangstörungen, Schwierigkeiten beim Stehen und Gehen
- Lähmungen der Beine bis hin zur Rollstuhlpflicht
- Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, psychische Veränderungen, Depressionen
- Blutarmut (Anämie)
Neurologische Fachzeitschriften berichten inzwischen über eine deutliche Zunahme von Fällen, bei denen exzessiver Lachgas-Missbrauch zu schwerer Schädigung von Rückenmark und Nerven (subakute kombinierte Degeneration) geführt hat – mit teilweise dauerhaften Einschränkungen trotz Behandlung.
Ist Lachgas eine Einstiegsdroge?
Die berühmte Frage nach der „Einstiegsdroge“ ist in der Wissenschaft umstritten. Klar ist:
Ob Lachgas direkt den Einstieg in andere Drogen bahnt, lässt sich nicht eindeutig beweisen. Entscheidend ist: Wer früh mit scheinbar „harmlosen“ Rauschmitteln experimentiert, senkt oft insgesamt seine Hemmschwelle für riskantes Konsumverhalten. Und genau hier setzen Prävention und Jugendschutz an.
Lachgas-Partys sind schon ein altes „Vergnügen“
Lachgas als Rauschmittel ist keineswegs neu. Schon Ende des 18. und im 19. Jahrhundert waren in England sogenannte „laughing gas parties“ in Mode: Mitglieder der oberen Gesellschaftsschicht und Studenten inhalierten das Gas aus Beuteln zum Beispiel aus Seide und amüsierten sich über die ausgelösten Lachanfälle und Bewusstseinsveränderungen.
Neu ist allerdings:
Gut zu wissen…
Historische Partys: Bereits um 1800 feierte die britische Oberschicht „Lachgas-Partys“, bei denen Gäste das Gas aus Seidenbeuteln einatmeten. Medizinische Entdeckung durch Party-Experimente: Die Beobachtung dieser Partys trug dazu bei, die schmerzstillende Wirkung von Lachgas zu entdecken – ein wichtiger Schritt zur modernen Narkose.
Klimakiller: Lachgas ist nicht nur gesundheitlich riskant, sondern auch ein starkes Treibhausgas – rund 300-mal klimaschädlicher als CO₂.
Was sagen medizinische Fachleute?
Fachgesellschaften, Ärztekammern und Bundesbehörden sind sich ungewöhnlich einig: Lachgas ist als Partydroge alles andere als harmlos.
- Die Landesärztekammern berichten von zunehmend jungen Patienten mit Nervenschäden nach Lachgas-Missbrauch.
- Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) spricht von einer „riskanten Partydroge“ und warnt ausdrücklich vor dem Konsum.
- Europäische Berichte sehen in Lachgas inzwischen ein wachsendes Public-Health-Problem, besonders bei Jugendlichen.
Wer Lachgas konsumiert hat und Symptome wie Kribbeln, Taubheitsgefühle, Schwäche oder Gangunsicherheit bemerkt, sollte sofort ärztliche Hilfe suchen und den Lachgas-Konsum offen ansprechen – je früher, desto besser sind die Chancen, Schäden zu begrenzen.
„Mit dem neuen Gesetz untersagen wir den Verkauf von Lachgas an Minderjährige, verbieten den Vertrieb über Automaten und den Onlinehandel und passen die zulässige Füllmenge der Kartuschen aus produktionstechnischen Gründen an. Zugleich bleibt die legale Nutzung in Medizin, Forschung und Industrie ausdrücklich möglich. Der stationäre Handel wird so ausgestaltet, dass Massenkäufe spürbar erschwert werden und der Missbrauch – insbesondere in Form von K.o.-Tropfen-Anwendungen – deutlich eingedämmt wird, weil diese Stoffe bislang viel zu leicht verfügbar waren“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Christos Pantazis. tok/pm
Weitere Infos:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Informationsblatt „Lachgas – riskante Partydroge“
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) / gesundheitsinformation.de: Hintergrund zu Vitamin-B12-Mangel und Nervenschäden IQWiG
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAH): Informationspapier „Der Konsum von Lachgas – berauschend und beunruhigend“ (PDF-Datei)
- Polizeiliche Kriminalprävention: Online-Infos „Lachgas als Rauschmittel“