Ein großer Vorteil der Online-Registrierung im Organspende-Register: Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt. Bildrechte/Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
AOK-Chefin Reimann: Start des Organspende-Registers kann Anstoß zur Entscheidung sein
Das neue Organspende-Register ist jetzt freigeschaltet. Bürger können nun über das Portal www.organspende-register.de ihre Haltung zur Organspende dokumentieren, wenn sie sich zuvor mit der eID-Funktion ihres Personalausweises authentifiziert haben. Ab Juli 2024 soll die Authentifizierung dann auch über die GesundheitsID möglich sein, die von der AOK und den anderen gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt wird.
AOK-Vorstandsvorsitzende Reimann: „Für viele Menschen ein Anstoß“
Die Freischaltung des Organspende-Registers kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt: „Es ist gut, dass das Organ- und Gewebespenderegister nach einigen zeitlichen Verzögerungen endlich startet. Der Start wird hoffentlich für viele Menschen ein Anstoß sein, sich erstmals oder erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen. Die Dokumentation dieser persönlichen Entscheidung ist schon aus Respekt vor den Menschen geboten, die teilweise seit Jahren auf ein Spenderorgan warten. Sie ist auch wichtig im Hinblick auf die eigenen Angehörigen, die sonst im Ernstfall mit der Entscheidung über die Organspende allein gelassen würden.“
Mit der Online-Authentifizierung per GesundheitsID wird die AOK in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen zusätzlichen Weg anbieten, über den Versicherte ihre Entscheidung im Organspende-Register dokumentieren können. Dies wird über die App erfolgen, die auch den Zugang zur persönlichen elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht. „Hier werden wir prominent auf der Startseite auf die neue Möglichkeit hinweisen. Mit dem Start der ePA für alle im Jahr 2025 wird dieser Weg der Authentifizierung noch relevanter werden“, sagt Dr. Carola Reimann.
AOK fördert den Organspende-Gedanken
„Der Anfang ist gemacht, nun gilt es möglichst viele Menschen zur Dokumentation ihrer persönlichen Entscheidung im Register zu bewegen. Daran wird sich die AOK beteiligen. Schon seit Jahren informieren wir über das Thema und unterstützen Unentschlossene zum Beispiel mit einer Online-Entscheidungshilfe zur Organspende“, sagt Reimann. Aber: „Bis das Register tatsächlich einen Nutzen in der Praxis entfaltet, wird es allerdings noch eine ganze Weile dauern. Da zum Start noch nicht alle Entnahme-Kliniken angebunden sind, sollte man in der Übergangsphase noch einen Organspendeausweis bei sich tragen, um die eigene Entscheidung für den Fall des Falles sicher und verlässlich zu dokumentieren.“ Erst ab dem 1. Juli sollen die Krankenhäuser das Organspende-Register standardmäßig abrufen. Ab Januar 2025 werden alle Gewebe entnehmenden Institutionen einen Zugang haben, um das Onlineportal abzurufen.
Im Prinzip bleibt (fast) alles gleich
Das ist gleichgeblieben: Wie im Ausweis müssen Organspender im Online-Register auf www.organspende-register.de Namen und Adresse angeben und deutlich machen, ob man für oder gegen die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist. Man kann auch nur bestimmte Organe und Gewebe ein- oder ausschließen. Ebenfalls gleich: Jeder kann eine vertraute Person bestimmen, die über ein Ja oder ein Nein zur Organspende entscheidet. Überdies sollte jeder darauf achten, dass im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung und im Online-Register nichts Gegensätzliches – also nicht zweimal Ja und einmal Nein – vermerkt ist.
Vorteile der Online-Registrierung im Organspende-Register
- Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt.
- Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
- Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert.
- In den Entnahmekrankenhäusern dürfen nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet.
Welche Geräte und Dokumente sind für die Abgabe erforderlich? Welche Zugangswege gibt es? Wie funktioniert das Eintragen der Entscheidung im Organspende-Register? Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register? Diese und weitere Fragen beantwortet die BZgA auf ihrer Informationsseite zum Organspende-Register.
Deutschland hat europaweit nur wenig Organspender
In einem Land, in dem der medizinische Fortschritt besonders ausgeprägt ist, in dem die medizinische Versorgung besonders gut ist, gibt es erstaunlich wenig Menschen, die bereit sind, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Eigentlich unerklärlich. In Belgien gibt es mit 29,40 Organspendern pro 1 Million Einwohner fast dreimal so viele Organspender wie in Deutschland (10,34). Ein Mentalitätsproblem? Folge mangelhafter Aufklärung? Was auch in Slowenien (26,54) Österreich (25,17) oder Kroatien (24,40) vergleichsweise viel besser funktioniert, wird in Deutschland eher ablehnend betrachtet. Nur wenig besser sieht es in den anderen Ländern im Eurotransplant-Verbund aus. Auch in Ungarn (12,59), Luxemburg (13,33) und in den Niederlanden (17,03) scheint die Begeisterung am Thema Organspende gering zu sein. AOK/pm/tok