Die RKH Gesundheit, der größte Klinikverbund im Südwesten, sieht die Krankenhausreform kritisch. Die Reform bringe nicht nur bürokratischen Mehraufwand, es könne auch insbesondere in strukturschwachen Regionen zu Versorgungsproblemen für Patienten kommen. Gleich mit zwei Kliniken ist der RKH-Verbund im Enzkreis vertreten. Foto: Adisorn - KI-generiert/stock.adobe.com

RKH Gesundheit warnt: Krankenhausreform gefährdet flächendeckende Versorgung

Die Krankenhausreform, die den Bundesrat passierte, bringt weitreichende Veränderungen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland mit sich. Die RKH Gesundheit, der größte Klinikverbund im Südwesten mit über 8000 Mitarbeitenden, sieht die Reform kritisch und warnt vor den Folgen für Patienten, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Gleich mit zwei Kliniken ist der RKH-Verbund im Enzkreis vertreten.

„Wir setzen uns für eine exzellente Gesundheitsversorgung ein, doch dies wird durch die Reform gefährdet. Das Bundesgesundheitsministerium ist bis heute den Nachweis schuldig geblieben, ob die im Bundesrat beschlossene Krankenhausreform eine kostendeckende Finanzierung leisten kann. Ohne eine nachhaltige Finanzierung werden Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in schlecht versorgten Gebieten unausweichlich sein“, erklärt die Geschäftsführung der RKH Gesundheit, die an der Reform mehrere Kritikpunkte übt.

Inflationsausgleich mit Überbrückungsfinanzierung bleibt aus

Das Bundesgesundheitsministerium konnte bislang keine Auswirkungsanalyse vorlegen, ob die Reform tatsächlich eine kostendeckende Finanzierung ermöglicht. Studien der Deutschen Krankenhausgesellschaft prognostizieren, dass insbesondere kleinere und mittelgroße Kliniken durch neue Vorgaben in ihrer Existenz gefährdet sind. Auf jeden Fall ist es eine Tatsache, dass die zwischen 2022 und 2024 entstandene Inflationslücke viele kommunale Krankenhäuser erheblich belastet. Ohne eine Überbrückungsfinanzierung drohen Verluste, die durch kommunale Haushalte ausgeglichen werden müssen. Dies betrifft auch die Trägerkreise der RKH Gesundheit, darunter die Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis und Karlsruhe sowie die Stadt Bietigheim-Bissingen.

Keine Berücksichtigung regionaler Besonderheiten

Die Reform berücksichtigt nicht die regionalen Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern. So wird weder die bereits fortgeschrittene Strukturbereinigung mit der geringsten Bettendichte in Deutschland, noch die hohen regionalen Kosten noch das überdurchschnittliche Lohnniveau in Baden-Württemberg berücksichtigt. Kliniken wie die RKH Gesundheit tragen dadurch Zusatzkosten in Höhe von 122 Millionen Euro jährlich, die derzeit nicht gedeckt werden.

Neue Bürokratie statt Bürokratieentlastung

Anstatt den versprochenen Bürokratieabbau zu bringen, bindet die Reform zusätzliche personelle Ressourcen, die dringend für die Patientenversorgung benötigt werden. Die Einführung eines weiteren Vergütungssystems wird zu einer zusätzlichen Belastung der Mitarbeitenden führen. In Zukunft müssen nicht nur die Fallpauschalen abgerechnet, sondern auch der bürokratische Aufwand für die Vorhaltefinanzierung geleistet werden.

Unrealistische Standortvorgaben

Die gesetzliche Regelung, dass Krankenhausstandorte nicht mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, ignoriert die realen Gegebenheiten bei einigen Krankenhausträgern. Kommunale Krankenhäuser, insbesondere in großen Städten, haben oft mehrere Standorte mit unterschiedlichen Gebäuden, die bereits auch aus städtebaulichen Gründen teilweise mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt sind. Damit bekommen auch die RKH Kliniken des Landkreises Karlsruhe mit dem Einheitlichen Plankrankenhaus an den beiden Standorten Bruchsal und Bretten, wie auch der Holdingverbund selbst, ein massives Problem. Die Zusammenarbeit mehrerer Standorte wird bestraft.

Forderung nach Nachbesserungen

Die RKH Gesundheit fordert eine kostendeckende Finanzierung von Betrieb und Investitionen mit Schließung der Inflationslücke und Überbrückungsfinanzierung, sowie eine Reformgestaltung, die regionale Unterschiede und reale Kosten berücksichtigt. „Unsere Kliniken leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in der Region. Dies darf nicht durch eine ausbleibende, nachhaltige Finanzierung und Einschränkung notwendiger medizinischer Leistungen gefährdet werden“, so die Geschäftsführung. Die RKH Gesundheit appelliert an die Verantwortlichen in der Politik, die Reform dringend nachzubessern und die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherzustellen. pm





Statement der AOK Bundesvorsitzenden Dr. Carola Reimann

Zur Entscheidung des Bundesrates, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) passieren zu lassen und nicht in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

Es ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten und für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, dass das Gesetz zur Krankenhausreform nun doch nicht im Vermittlungsausschuss landet. Trotz aller Mängel ist das KHVVG eine solide Basis für die dringend notwendigen Strukturreformen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und zur finanziellen Absicherung der bedarfsnotwendigen Kliniken. Denn es schafft einen guten Rahmen für die Festlegung der Leistungsgruppen in Verbindung mit der Einführung einer sinnvollen Vorhaltefinanzierung.

Gut ist, dass für die Kliniken nun die Eckpfeiler für die Zukunft sichtbar sind und dass es mehr Planungssicherheit gibt, auch wenn noch nicht alle Details klar sind. Sicher ist auch: Die Leistungskonzentration wird zu Skaleneffekten führen, und die Gelegenheitsversorgung wird deutlich verringert. Begleitend werden bis 2027 schrittweise Zusatzfinanzierungen für die Krankenhausreform kommen.

Bis zum Wirksamwerden der Reform wird es aber noch Anpassungen geben müssen. Statt der geplanten fallbezogenen Ermittlung und Finanzierung der Vorhaltebudgets fordern wir weiterhin eine fallunabhängige, bevölkerungsbezogene und bedarfsorientierte Finanzierung der Vorhaltekosten über einen Fonds. Dies wäre weniger bürokratisch als die aktuell geplante Regelung und würde die Solvenz der Krankenhäuser ungeachtet aller Fallzahl-Schwankungen garantieren. Auch die Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes muss möglichst zeitnah angegangen werden.

Der größte Mangel des nun beschlossenen KHVVG bleibt jedoch die geplante hälftige Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die GKV, die nach geltendem Recht eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Angesichts der prekären Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen sind die geplanten zusätzlichen Belastungen für die Beitragszahlenden ab dem Jahr 2026 auch sozialpolitisch unverantwortlich. pm