2023 mussten deutschlandweit rund 6000 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren wegen Alkoholmissbrauchs in Krankenhäusern versorgt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte gefordert, das „begleitete Trinken“ von 14- bis 16-Jährigen in Gaststätten zu verbieten. Foto: yta/stock.adobe.com
Minister und Krankenkassen fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens von Jugendlichen
Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bisher in Gaststätten Alkohol trinken, wenn sie von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte gefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu verschärfen und dafür Unterstützung aus mehreren Landesgesundheitsministerien bekommen.
Tausende Jugendliche landen jedes Jahr wegen Alkoholmissbrauch in Kliniken
„Begleitetes Trinken gehört auf den Prüfstand! Wir wissen aus der Forschung: Je früher Jugendliche mit dem Trinken anfangen, desto größer ist das Risiko, dass sie im Erwachsenenalter ein problematisches Alkoholkonsumverhalten entwickeln“, sagt DAK-Chef Andreas Storm. Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi forderte, das begleitete Trinken von Alkohol ab 14 Jahren abzuschaffen. Es sei ein „völlig falsches gesellschaftliches Signal, wenn Eltern oder ältere Geschwister oder Freunde mit 14-Jährigen Bier oder Wein trinken“.
Nach aktuellen Zahlen aus dem Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit mussten 2023 deutschlandweit hochgerechnet rund 6000 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren wegen Alkoholmissbrauchs in Krankenhäusern versorgt werden. „Es werden jedes Jahr noch zu viele Kinder und Jugendliche aufgrund von Alkoholkonsum ins Krankenhaus eingeliefert“, betont Storm.
Begleitetes Trinken senkt Hemmschwelle
„Durch den Zugang von Alkohol durch die Eltern verringert sich die Hemmschwelle, mit dem Trinken anzufangen. Es gilt häufig als normal, ein Bier oder Sekt zum Anstoßen zu trinken, doch junge Menschen können den Konsum von Alkohol schnell unterschätzen. Deshalb begrüßen wir die Diskussion um eine Abschaffung des begleiteten Trinkens“, so Storm. Und: „Die aktuelle Empfehlung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zeigt, dass es keinen sicheren Alkoholkonsum gibt. Auch geringe Trinkmengen können zur Verursachung von Krankheiten beitragen“, sagt der niedersächsische DAK-Landeschef Dirk Vennekold.
Als Krankenkasse sei es der DAK-Gesundheit besonders wichtig, auf Risiken des Alkoholtrinkens insbesondere des Rauschtrinkens aufmerksam zu machen. Sie veranstaltet bereits seit 15 Jahren die Präventionskampagne „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“. Studien des IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung belegen, dass die Plakate Gleichaltriger bei Schülern nachhaltiger wirken als konventionelle Warnhinweise. In den Jahren 2013, 2014, 2017 und 2024 führte das IFT-Nord wissenschaftliche Begleitstudien zum Plakatwettbewerb durch. Die aktuelle Studie aus 2024 zeigt, dass Jugendliche, die an „bunt statt blau“ teilgenommen haben, eine geringere Affinität zum Rauschtrinken haben als Schüler in Vergleichsgruppen.
So lag der Anteil der Jugendlichen, die dem Rauschtrinken nach eigenen Angaben zugeneigt sind, bei „bunt statt blau“-Teilnehmern im Schuljahr 2022/2023 bei 16 Prozent. Bei Jugendlichen ohne „bunt statt blau“-Teilnahme war der Anteil fünf Prozent höher. Die Trendanalyse basiert auf den Daten des DAK-Präventionsradars, einer jährlich durchgeführten Befragung von Schülern. pm
Weitere Informationen unter www.dak.de/buntstattblau