Da hilft es auch nicht mehr, das Sparschwein zu plündern. 2012 verzeichnete die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch ein Plus von 5,44 Milliarden Euro. Ein Dutzend Jahre später gibt es ein Minus von 6,23 Milliarden Euro - und das Defizit dürfte noch weiter wachsen. Foto: miss irine - KI-generiert/stock.adobe.com

Bauernfeind zum GKV-Sparpaket: Der Auftakt ist gemacht, weitere Reformen müssen folgen

Der Bundestag hat dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) zugestimmt. Es sieht für 2027 Einsparungen im Umfang von knapp 19 Milliarden vor. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, begrüßt, dass das Gesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen hat, mahnt zugleich aber weitere Reformen an.

Statement von Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg

„Nach der Abstimmung im Bundestag am vergangenen Freitag hat das Beitragsstabilisierungsgesetz am gleichen Tag auch den Bundesrat passiert. Der Weg für stabilere Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun zumindest kurzfristig geebnet.

Aber ist das Glas nun halb voll oder halb leer?

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Gesetz nun endlich verabschiedet ist. Steigende Beitragssätze haben Versicherte und Arbeitgeber seit Jahren zunehmend belastet. Den ausufernden Ausgabensteigerungen muss Einhalt geboten werden.

Doch bei aller berechtigten Erleichterung: Das Entlastungspaket ist knapp kalkuliert. Die Entlastung, die jetzt kommt, ist kleiner als das, was möglich gewesen wäre, und die Belastung der Beitragszahlenden bleibt real und spürbar. Daher kann das Gesetz nur der erste Schritt gewesen sein, denn auf die kurzfristigen Maßnahmen müssen langfristige, strukturelle Reformen folgen.

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Foto: AOK Baden-Württemberg

Der Fokus muss jetzt auf folgenden Punkten liegen:

  • Bessere Patientensteuerung durch ein Primärversorgungsmodell. Insgesamt braucht es einen schnellen Zugang zu passgenauer Versorgung. Als AOK Baden-Württemberg leben wir dies seit mehr als 18 Jahren mit unseren Haus- und Facharztverträgen.
  • Notfallreform. Bessere Abstimmung von Notfallversorgung und Rettungsdienst, akute Fälle müssen schneller in die passende Versorgungsebene gesteuert werden.
  • Die Krankenhausreform müssen die Länder konsequent umsetzen. Patientinnen und Patienten gehören bei bestimmten Krankheitsbildern in spezialisierte Kliniken.
  • Insbesondere bei der Prävention ist ein großer Nachholbedarf sichtbar. Sie muss ausgebaut und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden.
  • Die Chancen der Digitalisierung und KI müssen aktiv und besser genutzt werden. Versorgungsstrukturen, die interprofessionelle Praxisteams fördern, können durch Digitalisierung, KI und Telemedizin weiter entlastet werden.

Der Auftakt ist gemacht – er stimmt nicht alle positiv, aber zur Wahrheit gehört: So wie bislang, kann es nicht weitergehen. Ob das Glas am Ende halb voll oder halb leer bleibt, entscheidet sich nicht mit diesem Gesetz, sondern mit dem, was jetzt folgt. Wenn die oben genannten Reformen konsequent angegangen werden, kann aus dem ersten Schritt tatsächlich ein tragfähiger Umbau werden. Die gesetzliche Krankenversicherunbraucht diesen nächsten Schritt, um ihren Auftrag – hochwertige, bezahlbare Versorgung für alle – auch künftig erfüllen zu können.“    pm