Thema der jüngsten Sitzung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Sitzung: der Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Satzungsleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Bürger- und Patientenbündnis „weil's hilft!“ hatte über 200.000 Petitions-Unterzeichner gefunden. Foto: juefraphoto/stock.adobe.com

Anhörung im Petitionsausschuss: Darum sollen homöopathische Behandlungen in der GKV bleiben

„weil’s hilft!“ ist ein Bürger- und Patientenbündnis mit über 220.000 Unterstützern, das eine Wende im Gesundheitssystem hin zu den Bedürfnissen und Präferenzen von Patienten und hin zu einer ganzheitlichen Sicht auf den Menschen und zu einem Fokus auf Gesundheit statt auf Krankheit fordert. Und das hat das Bündnis am 3. Juni 2024 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung zum Ausdruck gebracht.

Thema der Sitzung: der Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Satzungsleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Petent und Initiator des Bürgerbündnisses „weil’s hilft!“, Dr. Stefan Schmidt-Troschke, sowie Prof. Dr. med. Dr. rer.nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und Integrative Onkologie, hatten Gelegenheit, den Abgeordneten die Stimmen von rund 200.000 Patienten zu überbringen und eine Vielzahl von Argumenten und Hintergrundinformationen auszuführen, die für den Verbleib der beiden Therapierichtungen im Katalog der Satzungsleistungen sprechen.

Von Patienten gewollt, kostengünstig und wirksam

Laut einer Pressemitteilung des Bürger- und Patientenverbands Gesundheit Aktiv e.V. haben Schmidt-Troschke und Steinmann deutlich gemacht, dass eine mögliche Streichung die freie Wahl der Patienten und den Zugang zu wirksamen und kosteneffizienten Therapiemethoden bedrohe. In seinem Eingangsstatement führte Schmidt-Troschke aus, dass es weder zu einer nennenswerten Kosteneinsparung käme, noch die Versorgung verbessert würde. Im Gegenteil: Für viele, besonders chronisch kranke Patienten entfielen hilfreiche Therapieoptionen und es käme voraussichtlich zu einem Kostenanstieg durch andere, teurere Verfahren.

Da Patienten schon heute ihre Krankenkasse wechseln können, wenn sie Satzungsleistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich ablehnen, mache eine Gesetzesänderung darüber hinaus gar keinen Sinn. Stattdessen führten die Bestrebungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dazu, dass sich die Menschen bevormundet und in ihren Bedürfnissen und Präferenzen nicht abgeholt fühlten.

Wie steht es um die Evidenz?

Steinmann habe, so die Mitteilung von Gesundheit Aktiv e.V., „anhand mehrerer Studien das verbreitete Urteil fehlender Evidenz“ widerlegt. Sie machte sich für einen Dialog der Ärzte untereinander stark, um die Ergebnisse aktueller Forschung besser zu verbreiten. „Die Erfolge homöopathischer Behandlungen, u.a. bei Nutztieren spricht klar gegen einen reinen Placebo-Effekt“, so Steinmann.

Auch das von Gegnern häufig vorgebrachte Argument, homöopathische Behandlungen verhinderten wirksame medizinische Behandlungen sei nicht stichhaltig. So würde beispielsweise im Feld der Onkologie die Homöopathie und Anthroposophische Medizin immer ergänzend zu konventionellen Behandlungen eingesetzt, niemals als Ersatz.

Staatssekretär Franke: Erfolge für homöopathische Behandlungen

Die Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin ist im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht enthalten. Minister Lauterbach hatte jedoch bereits öffentlich angekündigt, an seinem Vorhaben festzuhalten und die Gesetzesänderung im nun beginnenden parlamentarischen Prozess doch noch durchsetzen zu wollen. In der Anhörung erschien er jedoch nicht persönlich, sondern ließ sich von seinem Staatssekretär, Prof. Dr. Edgar Franke, vertreten.

Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten zu den Hintergründen des Lauterbach-Vorstoßes hielt dieser sich bedeckt und verwies wiederholt auf die nun anstehenden Lesungen im Parlament. Dass er persönlich eine andere Meinung als Lauterbach vertritt, machte er zudem deutlich: „Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg“, so Franke. Dies könne er aus eigener Erfahrung in der Behandlung seiner Kinder sagen.

Auch die Abgeordneten der verschiedenen Bundestagsfraktionen zeigten sich in der Mehrheit offen und an den Argumenten der Petenten interessiert.

Offener Dialog und zukunftsorientierte Medizin

„Die Anhörung im Petitionsausschuss hat gezeigt, dass ein konstruktiver Austausch in diesem umstrittenen Themenfeld möglich ist“, zeigte sich Schmidt-Troschke zufrieden. „Hier sollten wir zukünftig anknüpfen und in einen wirklichen Dialog zwischen Patient:innen, Wissenschaft und Politik eintreten.“ Und Steinmann ergänzt: „Wenn eine Anhörung wie diese bei einigen Kritikern immerhin zu einem Nachdenken und einem offenen Austausch zur Integrativen Medizin führt, ist das eine gute Nachricht für eine patientenzentrierte, menschliche und zukunftsorientierte Medizin.“

Die Anhörung ist hier als Video verfügbar: https://ots.de/RrrrlN