„Bereits die Versorgungslücke bei Kinder-Fiebersäften in der Erkältungssaison 2022/2023 zeigte, dass die Verfügbarkeit von Ausweichpräparaten wie zum Beispiel pflanzlichen oder homöopathischen Arzneimitteln eine wichtige Therapiealternative unter anderem bei der Behandlung von Erkältungskrankheiten war“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Foto: yanadjan/stock.adobe.com

Homöopathen und Nutzer anthroposophischer Medizin wehren sich mit Petition gegen Streichungspläne

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, Homöopathie und Anthroposophische Medizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. hat dazu eine Bundestagspetition erstellt. Die Petition ist hier online zu lesen und kann auch unterzeichnet werden.

Mindestens 50.000 Unterschriften sammeln

„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Vorstoß, die homöopathischen Arzneimittel und anthroposophische Medizin, wie auch homöopathisch-ärztliche Leistungen aus dem Katalog der Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt auf erheblichen Widerstand. Nun hat ein breites Bündnis vieler Verbände eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, die seit dem 8. Februar online ist“, teilt Dr. med. Michaela Geiger, Bundesvorstand Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ), mit.

Das Ziel der Petition formuliert sie so: „Bis zum 7. März müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen. Wenn jetzt jede unserer Mitgliedspraxen 100 Unterschriften sammeln würde, dann wäre dieses Ziel schnell mehr als erreicht!“ Die Petition richtet sich direkt an den deutschen Bundestag und kann sowohl online als auch klassisch auf Papier unterzeichnet werden. Wer online unterzeichnen will, findet die Petition hier: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html.

In wenigen Tagen schon 25.000 Online-Unterzeichner

Für die Registrierung werden Name und Adresse abgefragt. Über die persönliche E-Mail-Adresse müssen Unterzeichner einen Link bestätigen. „Das geht alles innerhalb von Minuten und ist unkompliziert. Dann können Sie sich einloggen und durch einen Klick die Petition unterzeichnen“, erklärt Michaela Gärtner. Innerhalb des ersten Tages der Petition hätten das bereits mehr als 1200 Menschen gemacht. Am Aschermittwoch, 14. Februar, waren es schon 25.000.

Michaela Gärtner empfiehlt für die Sammlung der Unterschriften von Gleichgesinnten, eine Unterschriftenliste hier herunterzuladen. Die ausgefüllten Listen sollten an die angegebene Adresse des Petitionsausschusses geschickt werden. Hier kann man eine Patienteninformation zum Ausdrucken herunterladen.

Peter Emmrich, Diplom-Biologe und Facharzt für Allgemeinmedizin, macht sich stark für eine integrative Medizin, also eine Kombination aus konventioneller und komplementärer Medizin.

So wird die Petition begründet

1. Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht. Diese Methoden werden nach einer aktuellen Allensbach Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschätzt und genutzt. Ein Bürgergutachten des Nexus-Institutes 2019 unterstreicht dies und formuliert die klare Erwartung der Beteiligten, diese Leistungen selbstverständlich weiter gesetzlich zu erstatten.

2. Satzungsleistungen werden ausschließlich aus den Eigenmitteln der jeweiligen Krankenkasse finanziert. Versicherte, die diese Methoden nicht favorisieren, haben bereits die Option, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die andere Leistungen erstattet. Das Recht zur freien Methodenwahl sollte uneingeschränkt für alle Versicherten erhalten bleiben.

3. Der vorgeschlagene Ausschluss von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und homöopathischen Verfahren als Satzungsleistung ist eine Diskriminierung. Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel können hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.

4. Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben sich der evidenzbasierten Medizin verpflichtet. Ein umfassender Review von Metaanalysen hochwertiger Studien zur Homöopathie aus dem Jahr 2023 zeigte ein deutlich positives Ergebnis. In der Grundlagenforschung konnte nachgewiesen werden, dass homöopathische Arzneimittel spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden. Ein Health Technology Assessment (HTA) von 2006 mit Update in 2011 sowie zahlreiche publizierte Metaanalysen, systematische Reviews sowie Real-World-Daten belegen die Wirksamkeit verschiedener anthroposophischer Therapien. Im Jahr 2023 wurden zudem Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Ausbildung in Anthroposophischer Medizin veröffentlicht.

5. Homöopathie und Anthroposophische Medizin hilft, Kosten zu senken: Diverse Studien kommen zu dem Ergebnis, dass diese Verfahren, über einen längeren Zeitraum angewandt, kostengünstiger sind als konventionelle Methoden. Eine Streichung der Satzungsleistungen für diese Methoden würde voraussichtlich zur Verordnung teurerer Ersatzmaßnahmen und damit zu Kostensteigerungen führen.

Fazit: Die Streichung der Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und homöopathische Verfahren ist weder wissenschaftlich adäquat begründet noch zielführend. Das Versprechen der Kostensenkung wird nicht eingelöst. Gesetzliche Eingriffe dieser Art sollten an die Ergebnisse von wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben im Versorgungskontext geknüpft werden. Neben anderen komplementären Verfahren müssen diese Methoden daher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügbar und erstattungsfähig bleiben. pm/tok