Zwei Wochen dauert es, bis durch eine Impfung gegen Influenza, COVID-19 oder RSV ein Impfschutz aufgebaut ist. Deshalb seien die kommenden Wochen, so Landesgesundheitsminister Manne Lucha, der richtige Zeitpunkt, sich gegen diese Atemwegserreger impfen zu lassen. Foto: Henrik Dolle/stock.adobe.comZwei Wochen dauert es, bis durch eine Impfung gegen Influenza, COVID-19 oder RSV ein Impfschutz aufgebaut ist. Deshalb seien die kommenden Wochen, so Landesgesundheitsminister Manne Lucha, der richtige Zeitpunkt, sich gegen diese Atemwegserreger impfen zu lassen. Foto: Henrik Dolle/stock.adobe.com

Gesundheitsminister Lucha: Jetzt gegen Influenza, COVID-19 und RSV impfen lassen

Der Herbst hat begonnen und damit auch die Saison für akute Atemwegsinfektionen. Das intensivierte Monitoring von Patienten mit Atemwegssymptomen, das vom baden-württembergischen Landesgesundheitsamt in Zusammenarbeit mit Arztpraxen durchgeführt wird, weist bereits auf einen deutlichen Anstieg der Aktivität von Atemwegserregern hin.

Zwei Wochen dauert es etwa, um einen aktuellen Impfschutz durch eine Impfung gegen Influenza beziehungsweise COVID-19 oder das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) aufzubauen. Deshalb sind die kommenden Wochen der richtige Zeitpunkt, sich gegen diese Atemwegserreger impfen zu lassen.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Impfschutz auffrischen“

„In der vergangenen Grippesaison (Herbst 2023 bis Frühjahr 2024) wurden in Baden-Württemberg 25.459 Influenza-, 34.228 COVID-19- und 4778 RSV-Erkrankungen registriert. Von schweren Erkrankungen mit Krankenhausaufenthalten waren vor allem Personen mit Grunderkrankungen und Ältere ab 60 Jahren betroffen. Neben diesen Risikogruppen haben Säuglinge und Kleinkinder ein erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Verlauf. Vor allem diese Menschen sollten jetzt ihren Impfschutz auffrischen bzw. aufbauen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. Für den Schutz dieser besonders vulnerablen Personen stehen gut wirksame Impfstoffe zur Verfügung.

Influenza- und COVID-19-Impfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für Versicherte, die zu den von der STIKO empfohlenen Gruppen gehören, kostenlos. Die Impfungen gegen Influenza und COVID-19 können gleichzeitig, also beim selben Termin, verabreicht werden und werden sowohl von Ärzten als auch von Apotheken angeboten.

Influenza und COVID-19 sind ernstzunehmende Erkrankungen

Die echte Grippe (Influenza) sowie die COVID-19-Erkrankung und RSV sind keine einfachen Erkältungen, sondern insbesondere bei Menschen der Risikogruppen ernstzunehmende Erkrankungen, die schwer oder im schlimmsten Fall sogar tödlich verlaufen können.

Eine jährliche Auffrischimpfung zum Schutz vor COVID-19 und Influenza empfiehlt die STIKO unter anderem für:

  • Personen ab einem Alter von 60 Jahren
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grunderkrankung, welche mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
  • Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko im medizinischen oder pflegerischen Bereich mit direktem Patientenkontakt
  • für COVID-19 auch enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch die COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, sofern der Mindestabstand zur letzten Impfung oder Infektion 12 Monate beträgt
  • für Influenza auch für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon.

In Baden-Württemberg kann die Influenza-Impfung auf der Grundlage der öffentlichen Impfempfehlung nach Abwägung mit dem jeweiligen Arzt auch über die STIKO-Empfehlung hinaus in Anspruch genommen werden. Auch diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bis Ende September 2024 hatte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bereits knapp 18,7 Millionen Influenza-Impfstoffdosen freigegeben. Für die COVID19-Impfung stehen mRNA-Impfstoffe für verschiedene Altersgruppen zur Verfügung.

RSV Impfung für Säuglinge und Senioren

Über Influenza und COVID-19 hinaus empfiehlt die STIKO seit diesem Herbst für Neugeborene und Säuglinge im ersten Lebensjahr eine passive Immunisierung gegen RS Viren (RSV). Dabei werden Antikörper gespritzt, die dem Körper sofort zum Schutz vor RSV zur Verfügung stehen.

Für Personen ab einem Alter von 75 Jahren und Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, wird eine einmalige Impfung gegen RSV empfohlen. Bei dieser Impfung handelt es sich um eine aktive Schutzimpfung, die von der STIKO bisher nur einmalig empfohlen ist. pm

Info

Weitere Informationen gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza/ und https://www.impfen-info.de/grippeimpfung/, https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/rsv/, der Arbeitsgemeinschaft Influenza unter https://influenza.rki.de/ sowie beim Robert Koch-Institut (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Influenza.html und https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html