Beide Seiten, Pflegebedürftige sowie Angehörige, müssen Zeit und Verständnis aufbringen und eine behutsame Herangehensweise an ein Leben in einer Pflegeeinrichtung finden. Emotionale Faktoren erschweren und beeinflussen oft die zu treffenden Entscheidungen. Foto: sergign/stock.adobe.com

Wenn beim familiären Festtags-Wiedersehen plötzlich die Pflegebedürftigkeit auffällt

An Weihnachten oder Silvester und Neujahr kommt die Familie zusammen. Doch was als festliches Wiedersehen geplant ist, entpuppt sich als traurige Erkenntnis über die sich verändernde Gesundheit älterer Familienmitglieder. Nicht selten stellt man überrascht fest, dass die eigenen Eltern oder Großeltern nicht mehr so vital und fit sind, wie man annahm. Das Wort „Pflegebedürftigkeit“ steht plötzlich im Raum.

Jeder weiß: Im Alter nehmen die Mobilität sowie die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten ab, sprachliche oder motorische Auffälligkeiten bestehen, die Selbstständigkeit ist eingeschränkt. Doch wenn man das plötzlich in großem Ausmaß bei nahestehenden Menschen bemerkt, wird diese Erkenntnis zur Aufgabe — und die ist nicht leicht zu bewältigen. 

Einfühlsam und respektvoll das Gespräch suchen

Es ist wichtig, einfühlsam und respektvoll mit Eltern und Großeltern über ihre Pflegebedürftigkeit zu sprechen. Ein Gespräch kann man so beginnen, dass man ihnen zeigt, dass man ihre Bedürfnisse und Wünsche versteht. Man sollte betonen, dass man sch um ihr Wohlergehen sorgt und dass man ihnen helfen möchte, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Dabei kann es hilfreich sein, konkrete Beispiele anzuführen, in denen man bemerkt hat, dass die Betroffenen Schwierigkeiten haben, alltägliche Aufgaben zu bewältigen oder dass ihre Gesundheit beeinträchtigt ist. Verwenden sollte man dabei eine einfache und verständliche Sprache, um sicherzustellen, dass die Botschaft klar verstanden wird.

Mit viel Geduld den Sachverhalt klären

Von Vorteil ist, Informationen anzubieten über die verschiedenen Pflegeoptionen, die zur Verfügung stehen. So könnten professionelle Pflegekräfte bei der Bewältigung des Alltags zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung helfen. Dabei sollte man Verständnis für möglichen Bedenken und Ängste zeigen und betone,, dass man die Eltern oder Großeltern bei der Entscheidungsfindung unterstützen wird.

Es ist wichtig, geduldig zu sein und den Betroffenen Zeit zu geben, die Informationen zu verarbeiten. Letztlich ist es wichtig, dass die Eltern oder Großeltern sich gehört und respektiert fühlen, während sie sich mit ihrer Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen.

Die Wichtigkeit frühzeitiger Planung

Die Akzeptanz und frühzeitige Auseinandersetzung mit der neuen Situation sind von essenzieller Bedeutung. Ein Gang zum Arzt, um den Bedarf und die Möglichkeiten an Unterstützung abzuklären, kann die zukünftige Versorgung sicherstellen. Je nach Ausprägung ist es wichtig, einen Pflegegrad zu beantragen, um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können. Eine professionelle Pflegeberatung kann zudem weitere Unterstützungsangebote und mögliche Zuschüsse aufzeigen. Entscheidungen, wie zum Beispiel die Frage nach ambulanter oder stationärer Pflege, müssen getroffen werden.

Zeit, Verständnis, behutsames Vorgehen

Niemand verzichtet gerne oder gar freiwillig auf ein selbstbestimmtes Leben. Viele ältere Menschen weigern sich einen Teil der Selbstständigkeit aufzugeben und Hilfe anzunehmen. Dann wird es zu einem schmalen Grat zwischen dem Nachkommen der Wünsche der pflegebedürftigen Person und der Bevormundung durch Angehörige, die die Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags sehen. Beide Seiten, Pflegebedürftige sowie Angehörige, müssen Zeit und Verständnis aufbringen und eine behutsame Herangehensweise finden. Emotionale Faktoren erschweren und beeinflussen oft die zu treffenden Entscheidungen.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Bestimmungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes.

Die Beträge für das Pflegegeld sowie für die Pflegesachleistungen werden um jeweils 5% angehoben.

Bei vollstationärer Pflege wird der Zuschuss für die pflegebedingten Aufwendungen angehoben.

Pflegeunterstützungsgeld kann künftig pro Kalenderjahr von Angehörigen für bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden.

Bei Bedarf regelmäßige Übersicht der bisher beanspruchten Leistungen und deren Kosten.

Die Beträge der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege werden für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zusammengefasst.

Unterstützung in Pflegesituationen

„Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie erschlagend das alles wirken kann. Die Herausforderungen, die sich nun aufzeigen, müssen aber nicht alleine bewältigt werden. In solchen Momenten ist es entscheidend, die richtige Unterstützung zu finden“, erklärt Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. „Wir ermutigen Familien, sich frühzeitig mit den neuen Gegebenheiten auseinanderzusetzen und eine professionelle Beratung zu kontaktieren. Dafür sind wir da. Unsere kostenlose Beratung erreichen Sie an sieben Tagen die Woche, von 8 Uhr bis 20 Uhr unter der Telefonnummer (06131) 2652061.“    pm/tok