Die Mehlstauballergie tritt als eine der häufigsten Berufskrankheiten vor allem bei Bäckern als so genanntes Bäcker-Asthma auf. Foto: Oulaphone/stock.adobe.com

DGUV: deutlich weniger Berufskrankheiten im vergangenen Jahr

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2023 hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht hat.

Eine regelmäßige Sondererhebung zu COVID-19 als Berufskrankheit habe ergeben, dass in 2023 ganze 64.733 Verdachtsanzeigen eingingen. Laut DGUV-Statistik ereigneten sich 2023 ganze 785.164 meldepflichtige Arbeitsunfälle in deutschen Betrieben. Bildrechte/Grafik: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)/Grafik DGUV

Rückgang als Folge der Corona-Entwicklungen  

„Dieser Rückgang geht fast vollständig auf Corona zurück“, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. „Die Unfallversicherungsträger erhalten inzwischen erheblich weniger Verdachtsanzeigen auf berufsbedingte Coronainfektionen von Beschäftigten.“

Eine regelmäßige Sondererhebung zu COVID-19 als Berufskrankheit habe ergeben, dass im vergangenen Jahr 64.733 Verdachtsanzeigen eingingen. Im selben Zeitraum hätten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 53.592 Fälle anerkannt. Das waren deutlich weniger als in den Jahren zuvor. „Dieser Rückgang folgt dem allgemeinen Trend beim Infektionsgeschehen und überrascht daher nicht.“ Die Verdachtsanzeigen zu allen anderen Berufskrankheiten lägen damit auf dem Niveau von 2019.

Zahl der Arbeitsunfälle sinkt leicht

Laut DGUV-Statistik ereigneten sich 2023 ganze 785.164 meldepflichtige Arbeitsunfälle in deutschen Betrieben. Das entspricht einem leichten Rückgang von 0,3 Prozent. Eine Zunahme war hingegen bei den Wegeunfällen zu verzeichnen. Mit 184.189 Unfällen ereigneten sich 6,3 Prozent mehr Unfälle auf dem Weg zur Arbeit als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin fiel dagegen auf den niedrigsten Wert in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung: 2023 waren es 610, im Jahr zuvor noch 671.

Zahl der Schulunfälle übersteigt eine Million

Auch in der Schülerunfallversicherung knüpfen die Zahlen von 2023 an die Zeit vor Corona an. Die Zahl der Schulunfälle überstieg erstmals seit 2020 wieder die Marke von einer Million. Die Zahl der Schulwegunfälle stieg auf etwas über 90.000. Die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schule und auf dem Weg dorthin stieg von 25 im Jahr 2022 auf 31 im vergangenen Jahr.

Hinweis: In der Schülerunfallversicherung ist die Schwelle für die Meldepflicht deutlich niedriger als bei Arbeitsunfällen. Während Arbeitsunfälle erst ab einer Arbeitsunfähigkeit von vier Tagen meldepflichtig sind, reicht es bei einem Schülerunfall aus, dass die versicherte Person eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen hat.

Was sind Berufskrankheiten?

Das Bundesamt für Arbeit und Soziales gibt auf seiner Webseite folgende Antwort: „Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Ursache dafür können verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen sein. Insbesondere kommen bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub in Betracht.“

Aber da gibt es laut Bundesamt für Arbeit und Soziales auch Einschränkungen: „Nicht jede Erkrankung kann aber als Berufskrankheit anerkannt werden. Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein.“

Und wer kann dem Träger der Unfallversicherung den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden? Natürlich der betroffene Versicherte selbst, oder seine Angehörigen. Ärzte und Unternehmer sind übrigens dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger zu melden. Aber auch Krankenkassen können dem Unfallversicherungsträger eine Verdachtsmeldung übermitteln. pm/tok