Grund für die anhaltend hohe Zahl der Krankheitsfälle unter Arbeitnehmern sind vor allem Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen oder grippale Infekte. Atemwegsinfekte machten von Januar bis Ende Juni ein Drittel aller Krankheitsfälle aus. Foto: FM2/stock.adobe.com
Baden-Württemberg: Krankheitsfälle im Job auf Höchststand – Viele Atemwegsinfekte
Die Krankschreibungen im Job bewegen sich im ersten Halbjahr 2024 auf einem Höchststand: Laut aktueller Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse kamen in Baden-Württemberg von Januar bis Ende Juni dieses Jahres 188 Krankheitsfälle auf 100 erwerbstätige Mitglieder.
Bereits im Vorjahreszeitraum war im Südwesten fast jeder Berufstätige zweimal krankgeschrieben (183 Fälle). Im ersten Halbjahr 2019, also im Fünfjahresvergleich, registrierte die KKH hingegen noch deutlich weniger Arbeitsausfälle (108 pro 100 Mitglieder). Mit Blick auf 2024 bedeutet das einen Anstieg von rund 73,5 Prozent.
Krankenstand in Baden-Württemberg am niedrigsten
Insgesamt bleibt der Krankenstand bei KKH-versicherten Erwerbstätigen in Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konstant hoch bei 5,4 Prozent. An jedem Tag des vergangenen Halbjahres waren also 5,4 Prozent der Beschäftigten krankgeschrieben. Vor fünf Jahren waren es noch 4,1 Prozent der Erwerbstätigen.
Im Ländervergleich ist das der aktuell niedrigste Wert. Den höchsten Krankenstand für Januar bis Ende Juni 2024 verzeichnet die KKH mit 8,1 Prozent in Sachsen-Anhalt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 6,5 Prozent.
Atemwegsinfekte prägen die Krankheitsfälle
Grund für die anhaltend hohe Zahl der Krankheitsfälle sind vor allem Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen oder grippale Infekte im gesamten Bundesgebiet: Die Zahl der Krankheitsfälle lag im ersten Halbjahr 2024 deutschlandweit bei 70 Fällen je 100 Versicherte – nach 69 Fällen im Vorjahreszeitraum und noch 34 Fällen vor fünf Jahren. Atemwegsinfekte machten von Januar bis Ende Juni ein Drittel aller Krankheitsfälle aus (34 Prozent). Ausgewertet wurde die Zahl der Kalendertage mit ärztlichem Attest von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern der KKH mit Krankengeldanspruch, neu für das erste Halbjahr 2024 – ohne Arbeitslose und Rentner. Kurzzeiterkrankungen bis zu drei Tagen werden nur erfasst, wenn eine ärztliche Krankschreibung vorliegt. Somit ist der tatsächliche Krankenstand höher als er in der Krankenkassenstatistik erfassbar ist. pm