Bei Aufräumarbeiten nach Hochwasser empfiehlt es sich, Vorsichtsmaßregeln einzuhalten und Schutzkleidung zu tragen. Strenge Hygienemaßnahmen sind selbstverständlich, denn in Hochwasserpfützen können sich schnell gefährliche Bakterien verbreiten. Foto: Tirawat/stock.adobe.com(KI)

Aufräumen nach dem Hochwasser: Gefährliche Keime in Wasser und Schlamm

Die Aufräumarbeiten nach den Überschwemmungen sind noch in vollem Gange. Doch dabei ist größte Vorsicht geboten: Das Wasser und der Schlamm sind mit gesundheitsschädlichen Keimen kontaminiert. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb zu strengen Hygieneregeln.

Beim Aufräumen Schutzkleidung tragen gegen Fäkal-Keime

Durch Leck geschlagene Abwasserkanäle oder überflutete Klärgruben sind massenhaft Fäkal-Keime in das Wasser und den Schlamm gelangt. Diese vermehren sich in feucht-warmem Klima weiter. Bei Kontakt können sie unter anderem schwere Magen-Darm-Erkrankungen hervorrufen. Wenn die Keime über Wunden in die Haut eindringen, drohen hartnäckige Entzündungen und im schlimmsten Fall eine Blutvergiftung.

„Deshalb sollte man bei allen Aufräumarbeiten Schutzkleidung tragen, insbesondere Gummistiefel und Handschuhe, gegebenenfalls auch einen Mund-Nasen-Schutz“, sagt Gerd Henge, Umwelt-Experte beim R+V-Dienstleister KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH. „Die Infektionsgefahr kann auch deutlich gemindert werden, wenn die während der Arbeit getragene Kleidung täglich gewechselt und bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen wird.“

Bei der Arbeit nicht essen und trinken

Henge warnt zudem davor, bei der Arbeit und in den Arbeitsbereichen zu trinken, zu essen oder zu rauchen. „Damit die Keime nicht über die Schleimhäute in den Körper gelangen, sollte man sich vorher gründlich die Hände mit sauberem Wasser waschen und bestenfalls sogar zusätzlich desinfizieren – wie wir das alle in der Corona-Zeit gelernt haben.“ Ratsam sei es darüber hinaus, die Tetanus- und Diphtherie-Impfungen vom Hausarzt überprüfen zu lassen.

Die Elektrik und die Heizöltanks sollten auf jeden Fall von einem Fachbetrieb überprüft werden, bevor sie wieder in Betrieb gehen.
Wenn Schadstoffe wie Farben, Pflanzenschutzmittel oder Öl freigesetzt wurden, unbedingt die Feuerwehr informieren und der Versicherung mitteilen.
Beschädigte Möbel und verdorbene Lebensmittel gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden. pm