
Was kann die Waage der Gerechtigkeit in der Praxis vor Gericht als Für und Wider anzeigen, wenn Patienten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Behandlungs- oder Pflegefehlers geltend machen wollen? Die Beweislast ist nämlich immens hoch und besteht ein erhebliches Informations- und Wissensgefälle gegenüber behandelnden Ärzten. Foto: Vadym- KI-generiert/stock.adobe.com
AOK zum „Tag des Patienten“: Beweislast bei Behandlungs- und Pflegefehlern absenken
Ein kleiner Fehler im Operationssaal, eine falsche Entscheidung bei einer Pflegemaßnahme und schon können Patienten in eine unverschuldete Leidens- und Problemspirale geraten. Doch wie weist man solche Fehler nach? Zum „Tag des Patienten“ am 26. Januar bekräftigt der AOK-Bundesverband seine Forderungen nach einer Weiterentwicklung der Patientenrechte. Insbesondere müsse die Beweislast beim Nachweis von Behandlungs- und Pflegefehlern abgesenkt werden, fordert AOK-Vorständin Dr. Carola Reimann und begrüßt entsprechende Initiativen.

Patienten sind mit Beweisführung überfordert
„Wenn Patientinnen und Patienten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Behandlungs- oder Pflegefehlers geltend machen wollen, ist die Beweislast nach wie vor immens hoch. Neben dem Vorliegen eines Fehlers und eines Schadens müssen die Betroffenen beweisen, dass der eingetretene Schaden durch den Fehler verursacht wurde. Aus unserer Beratung von betroffenen Versicherten wissen wir, dass dies für medizinische Laien in der Regel nicht möglich ist. Es besteht ein erhebliches Informations- und Wissensgefälle gegenüber den behandelnden Ärztinnen und Ärzten“, erklärt Carola Reimann.
Ihre Forderung: „Um die Position der geschädigten Patientinnen und Patienten zu stärken, fordern wir eine Absenkung der Beweislast. Künftig muss es ausreichen, dass der Beweis der Kausalität zwischen Fehler und Schaden als geführt gilt, wenn der Ursachenzusammenhang mit mehr als 50 Prozent überwiegend wahrscheinlich ist.“
„Endlich Bewegung beim Thema Patientenrechte“
„Wir begrüßen es, dass sich unter anderem der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ebenfalls für eine Absenkung des Beweismaßes einsetzt und hoffen, dass es in dieser Legislatur endlich Bewegung beim Thema Patientenrechte gibt“, stellt die AOK-Vorständin fest. Und sie legt nach: „Aus unserer Sicht gibt es noch viel Handlungsbedarf bei der Information der Patientinnen und Patienten, bei der Stärkung ihrer Position im Schadensfall und bei den Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen.“
Wie soll das aussehen? Für Carola Reimann steht fest: „Einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenrechte hat das Bundesjustizministerium bereits getan, indem es den Anspruch der Patientinnen und Patienten auf unverzügliche Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte geregelt hat. Wenn der Bundesrat am Freitag [die Redaktion: 30. Januar 2026] dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts zustimmt, treten diese neuen Regelungen in Kraft. Arztpraxen und Kliniken sind dann verpflichtet, Patientinnen und Patienten auf Wunsch die erste Kopie ihrer Behandlungsakte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Vor allem zur Aufklärung von Behandlungs- und Pflegefehlern ist diese umfassende Akteneinsicht essentiell.“ pm/tok