Beim Hantieren mit Kerzen können sich Kinder schnell verbrennenen. Ihre Haut ist dünner als bei Erwachsenen und daher besonders empfindlich. Zudem sind Kinder im Unglücksfall stark schockgefährdet. Foto: Natalia/stock.adobe.com

Wundversorgung in der Adventszeit: Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern

Die Wochen vor Weihnachten sind für Familien mit kleinen Kindern eine Zeit voller Vorfreude und gemeinsamer Aktivitäten. Plätzchen backen, alkoholfreien Punsch trinken und Nachmittage im Kerzenschein sind schön, aber Eltern sollten stets achtsam sein. Kinder können sich schnell an offenen Flammen verbrennen oder mit heißen Flüssigkeiten verbrühen.

Die Apothekerkammer Niedersachsen betont, dass Eltern nach der Notfallversorgung bei Verbrennungen oder Verbrühungen ersten Grades eine Arztpraxis aufsuchen sollen.

Der Verletzungsgrad ist entscheidend

Der Unterschied zwischen Verbrennungen und Verbrühungen liegt in der jeweiligen Ursache: Verbrennungen entstehen durch den Kontakt mit heißen Gegenständen oder Feuer, Verbrühungen durch Flüssigkeiten oder Dampf. Entscheidend ist die Schwere der thermischen Verletzung, die sich nach der Tiefe der Hautschädigung bemisst und in Grade von eins bis vier unterteilt wird. Verletzungen vierten Grades sind am gravierendsten.

Die Haut von Kindern ist dünner als bei Erwachsenen und daher besonders empfindlich. Schon Flüssigkeiten mit Temperaturen ab 40 °C können sie erheblich schädigen, wenn die Kontaktdauer entsprechend lang ist. Kritisch wird es bei Temperaturen über 50 °C. Zudem haben Kinder eine im Vergleich zum Gewicht größere Körperoberfläche, weshalb sie im Unglücksfall stark schockgefährdet sind.

Besonnen und schnell handeln

Die oberste Regel bei Brandwunden lautet: Ruhe bewahren und Erste Hilfe leisten. Sind die betroffenen Hautstellen mit Kleidung oder Schmuck bedeckt, sollten Eltern diese sofort entfernen. Kleidungsstücke, die an der Wunde festkleben, dürfen jedoch nicht einfach abgezogen werden, da dies die Verletzung verschlimmern könnte. Stattdessen sollten Erwachsene mit einer Schere um den verklebten Stoff herumschneiden.

Bei einer Verbrühung verhindert das Ausziehen außerdem, dass sich die heiße Flüssigkeit weiter verteilt und tiefere Hautschichten verletzt. Trägt das Kind eine Windel, muss auch diese auf jeden Fall entfernt werden, damit sie sich nicht vollsaugt.

Verletzungen ersten Grades versorgen

Bei Verbrennungen und Verbrühungen ersten Grades ist die Haut rot, trocken, geschwollen und schmerzt. Die Wunden sind oberflächlich und geschlossen, Brandblasen sind nicht erkennbar. Bei Kindern sollten nur die Extremitäten abwechselnd für etwa 15 Minuten mit circa 20 °C kaltem Wasser gekühlt werden. Andernfalls drohen Kälteschäden und eine Auskühlung. Auch Coolpacks und Eiswürfel sind keinesfalls geeignet. Anschließend können Eltern kühlende, wasserhaltige Gele oder Lotionen auftragen, die Juckreiz und Schmerzen lindern.

Die betroffene Stelle kann mit einer sterilen, nicht haftenden Wundauflage verbunden werden, damit Kinder die schmerzhafte Verletzung nicht aus Versehen berühren oder im weiteren Verlauf aufkratzen. Fetthaltigere und pflegende Cremes oder Salben sollten erst später aufgetragen werden, um eine Okklusion zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um eine luft- und wasserundurchlässige Abdeckung der Haut, durch die sich die Hitze verstärkt.

Gegen die Schmerzen helfen rezeptfreie Analgetika wie Paracetamol und Ibuprofen in der für Kinder des jeweiligen Alters und Gewichts geeigneten Dosis.

Brandblasen nicht aufstechen

Verletzungen zweiten Grades führen zu Brandblasen und stärkeren Schmerzen. Eltern sowie Kinder sollten die Blasen nicht öffnen, um angesichts der hohen Infektionsgefahr eine Verunreinigung der Wunde zu vermeiden. Außerdem schaffen Blasen ein natürliches, optimales Klima für die Wundheilung.

Nach dem Arztbesuch schützen Wundpflaster, die ähnlich wie bei Blasenpflastern die betroffene Stelle polstern und wasserabweisend abdecken. Die enthaltenen Hydrokolloide regulieren die Feuchtigkeit der verletzten Haut und unterstützen somit die Heilung. Die Pflaster sind atmungsaktiv, schützen vor Keimen und fallen auch beim Duschen nicht ab. Sie dürfen aber nicht täglich gewechselt werden, um den Heilungsprozess nicht zu unterbrechen.

Wann Eltern den Rettungswagen rufen müssen

Bei Verbrennungen und Verbrühungen dritten oder vierten Grades ist der Wundgrund ledrig bis verkohlt. Außerdem sind keine Haare mehr vorhanden. Die Haut ist vollständig zerstört, weshalb Betroffene keinen Schmerz verspüren. Eltern müssen sofort den Notarzt rufen.

Abhängig vom Alter können Kinder bereits ab einer thermischen Verletzung zweiten Grades, die fünf Prozent des Körpers betrifft, einen lebensgefährlichen Kreislaufschock erleiden. Wer wegen des Verbrennungsgrades unsicher ist, sollte den Notruf wählen.

Keine „Hausmittel“ anwenden

Verletzungen ab Grad 2 sollten bis zur medizinischen Versorgung durch die Ärztin oder den Arzt mit einem metallbeschichteten Stück Gaze oder einem nicht mit der Wunde verklebenden Schnellverband bedeckt werden. Sind diese nicht zur Hand, können im Notfall auch fusselfreie Tücher locker aufgebracht werden. Offene Wunden sollten niemals mit Hausmitteln wie Öl, Mehl, Honig oder Essig behandelt werden. Diese verschlimmern die Lage und erschweren die Beurteilung der Wunde in der Arztpraxis.   pm