Nach genauer medizinischer Voruntersuchung, die auch den allgemeinen Hauttyp erfasst und außerdem berücksichtigt, welche Medikamente die Patienten nehmen, können Laser das Erscheinungsbild bei Narben deutlich verbessern. Foto: Quality Stock Arts/stock.adobe.com

VDÄPC: Laserbehandlungen von Narben gehören in die Hände von Fachärzten

Eine spezialisierte, individuell abgestimmte Laserbehandlung kann Narben deutlich reduzieren und so das Aussehen deutlich aufwerten. Auch Rötungen, Schmerzen und narbenbedingte Bewegungseinschränkungen lassen sich wesentlich verbessern. Wichtig ist allerdings die Auswahl des individuell geeigneten Lasers sowie dessen Intensität – die Einstellungen des Lasers müssen individuell an die Narbe angepasst werden.

Dazu ist eine genau ärztliche Untersuchung nötig, welche die Art der Narbe erfasst und weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel ein gesteigertes Schmerzempfinden bei Patienten mit Verbrennungsnarben.

Nichts geht ohne medizinische Grunduntersuzhung

„Unverzichtbar ist außerdem eine medizinische Grunduntersuchung, die den allgemeinen Hauttyp erfasst und außerdem berücksichtigt, welche Medikamente die Patientin oder der Patient einnimmt“, erläutert Dr. Katrin Müller aus dem Vorstand der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC). Zu der Voruntersuchung gehöre auch, Schmerzen an den Narben zu erfassen und zu kategorisieren sowie mögliche Infektionen zu berücksichtigen, die Auswirkungen auf die Haut haben könnten, zum Beispiel Herpesinfektionen.

Müller betont, dass Patienten daher darauf achten sollten, von Fachärzten untersucht und betreut zu werden. Es genüge keinesfalls, wenn ein Zentrum zwar ärztlich geleitet werde, die eigentliche Untersuchung und Betreuung aber nicht fachärztlich erfolge, so die Expertin.

Mehrere Behandlungen für Volumenreduzierung der Narben

Nach den genauen Voruntersuchungen können Laser das Erscheinungsbild bei Narben deutlich verbessern. „Nach drei bis sechs Behandlungen ist eine Volumenverminderung der Narben von 30 bis 50 Prozent möglich und eine Symptomreduktion – zum Beispiel bei den Schmerzen, bei Rötungen  der bei narbenbedingten Bewegungseinschränkungen – von mehr als 50 Prozent grundsätzlich möglich“, erläutert Anna Lucca Meynköhn von der Klinik für Hand-, Plastische und Rekonstruktive Chirurgie – Schwerbrandverletztenzentrum der Klinik für Plastische Chirurgie der Universität Heidelberg.

„Laserbehandlungen bei entstellenden, schmerzenden und/oder bewegungseinschränkenden Narben sind eine fachärztliche Leistung“, betont der Präsident der VDÄPC, Prof. Dr. Detlev Hebebrand. Eine angemessene Honorierung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sei daher besonders wichtig.    pm