Die Einsatzplanung des Rettungsdienstes soll künftig nicht mehr an Kreis- und Ländergrenzen Halt machen. Voraussetzung dafür ist, dass die aktuelle Auslastung der Rettungswagen und der Kliniken digital verfügbar und bundesweit transparent gemacht wird. Foto: benjaminnolte/stock.adobe.com
„Eine umfassende Reform des Rettungsdienstes ist überfällig, denn hier liegt aktuell Einiges im Argen“
Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ihre Empfehlungen zur Reform des Rettungsdienstes vorgestellt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, lobt die Vorschläge der Kommission: „Eine umfassende Reform des Rettungsdienstes ist überfällig, denn hier liegt aktuell Einiges im Argen.“
Notfallpatienten zur optimalen Versorgung überstellen
Die Vorschläge der Regierungskommission würden, so Hoyer, die richtigen Themen aufgreifen und könnten die Qualität des Rettungsdienstes entscheiden verbessern. „Wichtig ist zum Beispiel, dass Patientinnen und Patienten mit Schlaganfällen oder Herzinfarkten nicht mehr in das nächstbeste Krankenhaus transportiert werden, wie es leider immer noch viel zu oft vorkommt. Stattdessen sollten sie in Kliniken mit adäquater personeller und technischer Ausstattung für die Behandlung dieser Notfälle versorgt werden“, so Hoyer.
Doch wer soll das bei Notfällen schnell und exakt organisieren? „Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Steuerung der Patientinnen und Patienten durch Integrierte Leitstellen als zentrale Anlauf- und Koordinierungseinrichtungen. Sie sollten mit einem einheitlichen technischen System arbeiten und Notfälle sektorenübergreifend und über Landesgrenzen hinweg an die richtige Stelle steuern“, so Hoyer.
AOK: Einsatzplanung über Kreisgrenzen hinaus
In diesem Punkt würden die Vorschläge der Regierungskommission zur Regelung einheitlicher, bundesweiter Qualitätsstandards für den Rettungsdienst und zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V „genau in die richtige Richtung“ weisen.
Grundsätzlich gelte, so der AOK-Vizechef: „Die Einsatzplanung darf künftig nicht mehr an den Kreis- und Ländergrenzen Halt machen.“ Aber wie konkret kann das gelingen? „Voraussetzung dafür ist, dass die aktuelle Auslastung der Rettungswagen und der Kliniken digital verfügbar und bundesweit transparent gemacht wird. Daher begrüßen wir ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, ein digitales Echtzeit-Register über die vorhandenen Ressourcen aufzubauen und auch hier einheitliche Standards für das gesamte Bundesgebiet zu schaffen.“
Und dann legt Hoyer nach: „Bei der Finanzierung des Rettungsdienstes darf es aber am Ende nicht wieder darauf hinauslaufen, dass Kosten originärer Aufgaben von Ländern und Kommunen in Richtung der gesetzlichen Krankenversicherung verschoben werden.“
Björn Steiger Stiftung: schnell umsetzen
Die nun vorgelegte neunte Stellungnahme der Regierungskommission ist aus Sicht der Björn Steiger Stiftung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die bestehenden Defizite und Fehlentwicklungen im deutschen Rettungswesen zu korrigieren. Daher unterstütze die Björn Steiger Stiftung diese Initiative, so Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger, Präsident der Stiftung. Gleichzeitig mahnt er eine schnelle Umsetzung der Reform an.
„Die in dem Dokument vorgelegten Empfehlungen gehen endlich auf einen Großteil der Forderungen ein, die unsere Stiftung bereits seit längerer Zeit öffentlich vertritt, um den Notfall und Rettungsdienst grundlegend zu verbessern und so eine drohende Krise im Rettungswesen abzuwenden“, so Steiger. Jetzt sei es entscheidend, dass die empfohlenen Maßnahmen und Schritte auch konsequent und zeitnah in die Praxis umgesetzt würden, um keine weitere Zeit zu verlieren.
„Es wäre fatal, wenn aus guten Beschlüssen keine Taten folgen würden. Denn die Leidtragenden wären weiter Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Notfalldiensten und Rettungswesen. Gerade bei den vorgestellten Maßnahmen ist schnelle Umsetzung Pflicht und das ,Deutschland-Tempo‘ oberste Priorität“, so der Stiftungspräsident. AOK/pm