Vor 50 Jahren erzwang die Björn Steiger Stiftung die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112. Mit der Initiative „Herzsicher“ engagiert sich die Stiftung heute in der Verbreitung von Defibrillatoren und sie arbeitet zudem intensiv an Schulungsprogrammen für Ersthelfer. Bildrechte/Foto: Björn Steiger Stiftung/Michael Tümmers
50 Jahre Notrufnummern 110 und 112: Wie der Tod eines Jungen das Rettungswesen verbesserte
Der 20. September 1973 war ein besonderes Datum: An diesem Tag trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Willy Brandt im Kabinettsaal des Palais Schaumburg in Bonn und beschlossen die bundeseinheitliche Einführung der Notfallnummern 110/112. Ein vier Jahre währender Kampf des Ehepaars Ute und Siegfried Steiger fand dadurch seinen Abschluss.
110: Die Nummer für die Polizei
Mit der 110 rufen Sie bei der Polizei um Hilfe. Wenn Sie sich bedroht oder in Gefahr fühlen oder glauben, dass andere einer Straftat ausgesetzt sind, ist die 110 die richtige Nummer.
Persönlicher Verlust und politische Aktivität
Dieses wichtige Ereignis feiert die 1969 durch Ute und Siegfried Steiger gegründete Stiftung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales an dem Jahrestag mit einer Jubiläumsgala im Museum für Kommunikation in Berlin. Im Rahmen der Gala werden zudem die fünf Preisträger des Journalismuspreises 2023 der Björn Steiger Stiftung für ihre herausragenden Beiträge im Rettungswesen ausgezeichnet.
Vorangetrieben wurde die Einrichtung der lebensrettenden Notrufnummern 110/112 durch die Stiftungsgründer Ute und Siegfried Steiger. Ihr damals achtjähriger Sohn Björn kam nach einem Verkehrsunfall ums Leben, weil der Rettungsdienst erst nach fast einer Stunde eintraf – zu spät für den Jungen, der nicht an seinen Verletzungen, sondern an einem vermeidbaren Schock starb. Für das Ehepaar Steiger war damals klar: Im deutschen Rettungswesen muss sich grundsätzlich etwas ändern.
112: Die Nummer für Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Unfällen, Bränden oder Situationen, in der jemand in einer gefährlichen, lebensbedrohlichen Notlage befindet, wählen Sie die 112. Sind Menschen schwer verletzt, bewusstlos oder haben Sie Atemnot oder zeigen sie Symptome eines Schlaganfalls, Herzinfarkts oder allergischen Schocks, rufen Sie sofort die 112. Diese Notrufnummer ist übrigens europaweit kostenfrei erreichbar, auch vom Handy aus.
Vier Jahre währender dauerhafter Einsatz
Zwischen 1969 und 1973 formuliert Ute Steiger auf einer Schreibmaschine mehr als 6000 Briefe an Entscheidungsträger, Siegfried Steiger spricht zahlreiche Politiker an und verklagt schließlich sogar das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nichtumsetzung einer bundeseinheitlichen Notrufnummer auf vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung. Das hierauf folgende mediale Interesse setzt die politischen Entscheidungsträger so unter Druck, dass die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Willy Brandt am Abend des 20. September 1973 schließlich die Einführung der von den Steigers geforderten bundesweiten Notrufnummern 110/112 beschließt.
Für das Ehepaar Steiger markierte diese Entscheidung einen wichtigen Etappensieg auf dem Weg zu einem besseren und effektiveren Rettungswesen in Deutschland. Denn unverändert gab es Anfang der 70er Jahre noch zahlreiche Ansatzpunkte für grundlegende Verbesserungen, welche die Stiftung in den Folgejahren konsequent angeht: Sprechfunk in den Krankenwagen, Ausbildung der Rettungssanitäter, Aufbau und Finanzierung der ersten zivilen Luftrettungsorganisation in Deutschland, Notruftelefone an den deutschen Straßen – die Liste der Aktivitäten ließe sich noch lange weiter fortsetzen.
116117: Die Nummer für den ärztlichen Notdienst
Die Notrufnummer 116117 verbindet mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie ist die richtige Nummer, wenn jemand umgehend ärztliche Hilfe braucht, die Situation aber nicht lebensbedrohlich ist – und wenn die normalen Praxen geschlossen sind. Hier erfährt man, welche Bereitschaftspraxis vor Ort geöffnet ist.
Engagement zugunsten des Notfallpatienten geht weiter
Nach wie vor steht das deutsche Rettungswesen nach Ansicht der Stiftung auch heute noch vor großen Herausforderungen. Daher begrüßt die Stiftung die am 7. September 2023 vorgelegte neunte Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Rettungsdienste als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und betont, dass nun auch eine zeitnahe Umsetzung erfolgen muss.
Bereits seit Mai 2023 läuft die bundesweite Kampagne der Björn Steiger Stiftung „Rettet-die-Retter“ mit der gleichnamigen Webseite. Die Aktion legt den Fokus insbesondere auf die Arbeit der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, die in ihrer herausragend wichtigen Arbeit tagtäglich auch Defizite erleben.
Aktuelle Initiativen widmen sich insbesondere dem Kampf gegen den Herztod, der Breitenausbildung in Wiederbelebung, der Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für den Notfall und dem Frühgeborenen-Transport und vor allem der Optimierung des Rettungsdienstes. pm
Missbrauch ist strafbar
Der absichtliche und wissentliche Missbrauch der Notrufnummern ist strafbar. Er kann auch dazu führen, dass man die Einsatzkosten selbst tragen muss. Ob Sie aber in einem echten Notfall die 112 oder die 110 wählen, ist nicht entscheidend. Ihr Anruf wird von der jeweiligen Zentrale an die richtige Stelle weitergeleitet.