Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für junge Pflegebedürftige
Auch Pflegepersonen von jungen Pflegebedürftigen brauchen mal eine Auszeit von der Pflege oder benötigen aus beruflichen oder sonstigen Gründen eine Vertretung. Für diese Fälle sieht die Pflegeversicherung Leistungen im Rahmen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat hier zum 1. Januar 2024 Verbesserungen für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren gebracht, wenn sie Pflegegrad 4 oder 5 haben.
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