Gestaffelter Mutterschutz: Das ändert sich jetzt bei einer Fehlgeburt
Frauen, denen es nicht möglich ist, eine Schwangerschaft bis zum Ende auszutragen, erhalten nun die Chance, sich vom Verlust zu erholen. Sie haben ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Anrecht auf gestaffelten Mutterschutz. Der Bundestag hat das Mutterschutzgesetz entsprechend geändert. Bevor es voraussichtlich im April in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren.
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