Mutterschutzgesetz als Basis: Stillen und Beruf – das geht!

Frauen, die nach der Geburt in ihren Beruf zurückkehren und ihr Kind weiterhin stillen wollen, sind häufig vor organisatorische Herausforderungen gestellt. Diese sind jedoch in der Regel gut zu meistern. Somit sollte die Erwerbstätigkeit kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein – und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben.