Bundesrat für Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende
Der Bundesrat hat am 15. Dezember einer Initiative der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen zur Einführung einer Widerspruchslösung als künftige Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in Deutschland zugestimmt. Der Entschließungsantrag enthält eine Aufforderung an die Bundesregierung, die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz (TPG) aufzunehmen.
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