Gestaffelter Mutterschutz tritt in Kraft: Neues Frauenrecht für Schwangere nach einer Fehlgeburt

Nach einer Petition und einem drei Jahre langen Einsatz einer betroffenen Mutter tritt am Sonntag, 1. Juni 2025 der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Damit haben nun Frauen, die ein Kind verlieren, Anspruch auf einen freiwilligen gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals orientiert sich der Mutterschutz damit alleine an der Schwangerschaft der Frau, nicht an der Lebensfähigkeit des Kindes und stellt so die Frau in den Fokus.